Donnerstag, 28. März 2024

Entwurf für neues Spielhallengesetz in Sachsen-Anhalt: Mindestabstand unter 200 Metern?

Landtag Sachsen-Anhalt Plenarsaal mit Abgeordneten Dem Landtag Sachsen-Anhalt liegt ein Entwurf für ein neues Spielhallengesetz vor (© ltlsa/Jens Schlüter)

Der Landtag von Sachsen-Anhalt wird voraussichtlich zeitnah eine Änderung des aktuellen Spielhallengesetzes auf den Weg bringen. Nun liegt ein von den Fraktionsvorsitzenden der schwarz-rot-gelben Regierungskoalition erarbeiteter erste Entwurf der Gesetzesänderung vor.

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern scheint Sachsen-Anhalt einen recht liberalen Weg beim Umgang mit den Spielhallen einschlagen zu wollen. So räumt der Entwurf Betreibern die Möglichkeit für Ausnahmeregelungen in Bezug auf Mindestabstände und Mehrfachkonzessionen ein.

Fraktionen erarbeiten Entwurf für Spielhallengesetz

Der im vergangenen Jahr in Kraft getretene neue Glücksspielstaatsvertrag nimmt die Länder auch im Umgang mit den Spielhallen in die Pflicht. Nach und nach verabschieden die Parlamente deshalb den bundeseinheitlichen Vorgaben entsprechende Änderungen ihrer Spielhallengesetze.

Am Donnerstag veröffentlichte nun auch der Landtag Sachsen-Anhalt einen Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Spielhallen im Land Sachsen-Anhalt (Spielhallengesetz Sachsen-Anhalt – SpielhG LSA) zur Anpassung dieses Gesetzes an den GlüStV 2021 (Zweites Spielhallenrechtsänderungsgesetz). Unterzeichnende sind die Fraktionsvorsitzenden der Regierungsparteien CDU, SPD und FDP.

Laut Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD im Februar 2022 gab es am 1. Juli 2021 in Sachsen-Anhalt 327 Spielhallen. Zudem gebe es in dem Bundesland 452 Aufstellorte für Geldspielgeräte außerhalb von Spielhallen. Zahlen des MDR zufolge sollen im Jahr 2020 rund 3.500 Spielautomaten in Sachsen-Anhalt in Betrieb gewesen sein. Diese hätten einen Umsatz von rund 113 Mio. EUR erwirtschaftet.

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern bliebe Sachsen-Anhalt bei Verabschiedung des Fraktionsentwurfs den Betreibern gegenüber recht kulant. So bleibt es bei einem Mindestalter von 18 Jahren für den Spielhallenbesuch. Niedersachsen und Bremen hatten das Zutrittsalter zuletzt um drei Jahre auf 21 angehoben.

Ausnahmen unter bestimmten Voraussetzungen

Auch den Mindestabstand der Spielstätten untereinander und zu Kinder- und Jugendeinrichtungen setzt der Magdeburger Entwurf im Vergleich recht niedrig an. Während sich mehrere Bundesländer für eine Abstandspflicht von 500 Metern entschieden haben, erachten die Verantwortlichen in Sachsen-Anhalt 200 Meter als ausreichend.

Zudem bietet der Entwurf weiterhin die Möglichkeit diesbezüglicher Ausnahmen. So könne im Einzelfall auch bei geringerem Abstand eine Betriebserlaubnis erteilt werden. Voraussetzung hierfür sei, dass

  • die Spielhalle, für die die Erlaubnis nach Inkrafttreten dieses Gesetzes zur Verlängerung beantragt wird, am 1. Januar 2020 bestand,
  • die Spielhalle von einer akkreditierten Prüforganisation zertifiziert worden ist,
  • die Betreiberin oder der Betreiber und die mit der Leitung des Betriebs beauftragte Person über einen aufgrund einer Unterrichtung mit abschließender Prüfung erworbenen
  • Sachkundenachweis verfügen, welcher mit dem Erlaubnisantrag nachzuweisen ist und das Personal der Spielhalle besonders geschult wird.

Auch der Betrieb von Spielhallen im Verbund soll dank einer Ausnahmeregelung aufgrund von Übergangsbestimmungen weiter möglich sein. Die Voraussetzung ähneln denen der Abstandsregelung.

Wie das Branchenmagazin games & business unter Berufung auf den Verband der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland (VA) berichtet, sollen die Kriterien der Öffnungsklausel für Verbundspielhallen bis zum 30. Juni 2037 gelten.

Der Verband gehe davon aus, dass die vorgeschlagene Änderung des Spielhallengesetzes in erster Lesung noch in diesem Monat im Landtag behandelt werde. Beratungen und Anhörungen seien für September geplant.

Mit der finalen Entscheidung rechne der Interessenverband im Oktober. Ob der nun veröffentlichte Entwurf in seiner jetzigen Form von den Parlamentariern abgesegnet werde, sei laut den Experten aktuell noch nicht abzuschätzen.