Donnerstag, 25. April 2024

Spanische Initiative fordert Steuer­änderungen für Glücksspiele auf Europaebene

Steuern

Das Parlament der spanischen autonomen Gemeinschaft Valencia hat gestern einen Entschließungsantrag bewilligt, nach dem Lotteriespiele, Wetten und Glücksspiele in Valencia nicht mehr umsatzsteuerbefreit sein sollen. Die Initiative des Linksbündnisses Compromís fordert zudem, die Möglichkeit der Umsatzsteuerbefreiungen für Glücksspiele auf europäischer Ebene auszuschließen.

Keine Umsatzsteuerbefreiung mehr für Glücksspiele?

Die von der Abgeordneten Graciele Ferrer angestoßene Initiative fordert vom spanischen Staat, sich bei der Europäischen Union dafür einzusetzen, dass im gesamten EU-Gebiet keine Umsatzsteuerbefreiungen für Glücksspiele mehr möglich seien. Würde sich ein solcher Vorschlag durchsetzen, könnten auch Länder wie Deutschland, Frankreich, Österreich oder die Niederlande Glücksspiele nicht mehr von der Umsatzsteuer befreien.

Laut Ferrer habe es

… keinen Sinn, dass auf eine Stange Brot, Menstruationsprodukte, Pflaster, ein Buch oder Kinokarten Umsatzsteuer erhoben wird, aber nicht auf eine Wette oder auf ein Glücksspiel. Die Spielsucht schafft viele Probleme in der Gesellschaft und es müssen Steuern erhoben werden, um zu einem verantwortungsvollen Konsum zu erziehen, gegen die Spielsucht zu kämpfen und abhängige Personen zu behandeln.

Fraglich ist, welche Wirkung es tatsächlich haben könnte, wenn sich der spanische Staat bei der EU für derartige Beschränkungen einsetzen würde. Für die Festsetzung von Steuersätzen sind die jeweiligen nationalen Regierungen selbst zuständig. Allerdings hat die EU die Aufgabe, darüber zu wachen, dass Steuern eines Landes nicht zur Benachteiligung anderer Länder führen. Dementsprechend könnte sie durchaus Druck hinsichtlich der Umsatzsteuerregelungen einzelner Länder ausüben.

Deutschland: Befreiungen nur nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz

In Deutschland sind laut Umsatzsteuergesetz derzeit lediglich Glücksspiele von der Umsatzsteuer befreit, die unter das Rennwett- und Lotteriegesetz fallen. Jene Umsätze, die bereits von der Rennwett- und Lotteriesteuer befreit sind, fallen jedoch nicht unter die Umsatzsteuerbefreiung.

Online-Casinos sind nicht umsatzsteuerbefreit. Derzeit ist nach den Neuregelungen des Glücksspiel-Staatsvertrages noch nicht klar, wie hoch die gesamte Steuerlast für diese künftig insgesamt ausfallen könnte. Während festgelegt ist, dass Online-Poker und virtuelle Automatenspiele einem bundeseinheitlichen Steuersatz unterliegen, sind die Regelungen zu Spielen wie Online-Roulette den Bundesländern überlassen.

Das Bundesland Schleswig-Holstein hat daher Anfang Oktober einen Gesetzesentwurf zur Regulierung der Besteuerung von Online-Casinospielen initiiert. Zu den hierin festgelegten Steuern kommen dann noch die Umsatzsteuern hinzu.

Ob in Deutschland in der Zukunft neben Online-Casinos, Automatenspielen und Offline-Casinos beispielsweise auch öffentliche Lotterien mit der Umsatzsteuer belegt werden, ist derzeit fraglich. Ebenso unsicher gestaltet sich die Frage, ob ein derartiger Ausschluss der Umsatzsteuerbefreiung aktuell tatsächlich bei der Europäischen Union Gehör finden würde.