Mittwoch, 06. November 2024

1:0 für King´s Casino bei Klage gegen Facebook

Leon-Vs-FB Leon Tsoukernik

In seinem Rechtsstreit gegen den Internet-Giganten Facebook hat King´s Casino-Betreiber Leon Tsoukernik einen Etappensieg verzeichnet. Facebook muss nun die Werbung einer Online-Spiele-App löschen, die unrechtmäßig mit dem Namen des King´s Casinos in dem sozialen Netzwerk geworben hatte, entschied ein Prager Gericht. Dies gab Tsoukernik am Mittwoch in einer Pressemitteilung [Seite auf Englisch] bekannt.

Tsoukernik reichte Klage gegen Facebook ein, als im April Werbeanzeigen auf der Social-Media-Plattform auftauchten, die den Namen des King´s Casinos enthielten. Zu jener Zeit waren die Casinos wegen der Restriktionen im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus geschlossen.

Die Werbeanzeige mit dem Wortlaut „Das beste tschechische Casino ist jetzt online! Wir geben allen neuen Spielern 3000 CZK!“ sei ohne Kenntnis des King´s geschaltet worden, berichtete die tschechische Zeitung Hospodářské Noviny.

Tsoukernik habe daraufhin Kontakt zu Facebook aufgenommen. Auch Tsoukerniks Anwalt Tomáš Osička habe vergeblich versucht, mit dem Internet-Konzern zu kommunizieren.

Daran habe sich bis heute nichts geändert, erklärte Osička:

Wir haben ein paar E-Mails mit dem Facebook-Support-Team ausgetauscht, aber wir haben offiziell mit niemandem von Facebook gesprochen, der zuständig ist.

In letzter Zeit sei allerdings keine Werbung mehr geschaltet worden. Dies könne auch daran liegen, dass das King´s jetzt geöffnet sei und es nicht sinnvoll sei, für Online-Glücksspiel zu werben, so Osička.

Facebook auf 20 Mio. Euro verklagt

Tsoukernik verklagt Facebook nun auf Schadenersatz in Höhe von einer halben Milliarde Tschechische Kronen (ca. 20 Mio. Euro). Sollten weitere illegitime Anzeigen geschaltet werden, könne dies zu einem Anstieg der Ansprüche des King´s führen, berichtete die Hospodářské Noviny.

Tsoukernik erklärte:

Jemand, der nicht auffindbar ist und daher nicht einmal eine Lizenz hat, hat sich entschieden, unseren Namen, unser Casino, zu verwenden und auf Facebook zu werben. Im Ergebnis hilft hier ein mächtiges Medium Betrügern und nimmt Geld dafür. Deshalb verklagen wir Facebook auf Schadenersatz.

Bei der Entscheidung des Prager Gerichts habe auch die Tatsache eine Rolle gespielt, dass die Anzeige weder die gesetzlich vorgeschriebene Mitteilung zum Glücksspielverbot für Minderjährige noch die Warnung des Ministeriums vor einer möglichen Suchtentwicklung enthalten habe.

Im Beschluss des Gerichts heißt es, dies sei ein klarer Beweis dafür, dass das Unternehmen hinter der unrechtmäßig geschalteten Werbeanzeige nicht über die erforderliche Genehmigung zum Betreiben von Glücksspielen verfüge.

Tsoukernik führte aus, dass Facebook noch vor zwei Jahren den Nachweis der Lizenz und weitere Legitimationen verlangt habe, als das King´s habe eine Anzeige veröffentlichen wollen.

Der Gerichtsbeschluss sei Facebook inzwischen zugestellt worden. Ab Zustellung der Entscheidung habe Facebook nun eine Berufungsfrist von 15 Tagen. Dies könne bei ausländischen Unternehmen jedoch bis zu einem Monat dauern, erklärte Osička.

Derzeit sei noch nicht klar, ob sich die Parteien außergerichtlich einigen würden. Der Ausgang des Rechtsstreits sei nun vor allem von der Reaktion von Facebook abhängig, so Tsoukerniks Anwalt. Doch bisher sei es nicht einmal zu einem Gespräch mit der Gegenseite gekommen.