Donnerstag, 28. März 2024

Ex-Finanzchef Sidlo scheitert mit Klage gegen Rauswurf bei Casinos Austria

Gebäude Justizzentrum Wien Das Wiener Gericht wies Sidlos Klage zurück (Bild: Google Maps)

In der Affäre rund um mögliche Kumpanei zwischen österreichischen Politikern und Glücksspielunternehmen wurde am Montag ein weiteres Urteil gefällt. Das Handelsgericht in Wien wies die Klage des ehemaligen Finanzchefs der Casinos Austria, Peter Sidlo, gegen seine Entlassung zurück.

Der FPÖ-Politiker war im Mai 2019 in den Vorstand der teilstaatlichen Casinos Austria AG (CASAG) berufen worden. Nach Aufkommen erster Anschuldigungen von Vetternwirtschaft bei der Jobvergabe an den Politiker war dieser im Dezember 2019 von seinem Posten als Finanzchef abberufen worden. Als Grund hatte der CASAG-Aufsichtsrat damals genannt, dass Sidlo das Gremium vor seiner Ernennung belogen habe.

Auslöser der Abberufung war die Vermutung, dass hinter der Postenvergabe ein möglicher Deal zwischen dem Glücksspielkonzern Novomatic und der FPÖ stehen könnte. Der Verdacht wurde genährt durch Chatprotokolle von FPÖ-Vizekanzler Heinz-Christian Strache und dem damaligen Novomatic-Chef Harald Neumann. Seitdem ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in der Causa „Postenschacher“.

Nach seiner Entlassung hatte Sidlo Klage gegen den seiner Auffassung nach ungerechtfertigten Rauswurf eingereicht. Zugleich forderte er eine Entschädigung in Höhe von 2,5 Mio. Euro.

„Mangelnde Offenheit“

Die Richterin folgte nach Auskunft der Österreichischen Presseagentur APA jedoch der Argumentation des Aufsichtsrats. Sidlo warf sie „mangelnde Offenheit“ gegenüber dem Gremium vor, als es um Aufklärung der möglichen politischen Verwicklungen gegangen sei. Er habe zudem fälschlich erklärt, über keine entsprechenden Informationen hinsichtlich seiner Berufung zu verfügen.

Dem Standard zufolge heiße es in dem Urteil, Sidlos Verhalten sei

... in Anbetracht der Chatverläufe sowie der Feststellung, dass dem Kläger bekannt war, welche Personen in seinen Bewerbungsprozess involviert waren (…) und sich nach Kräften für seine Wahl einzusetzen, ohne Zweifel als mangelnde Offenheit zu bezeichnen.

Die negative Presse rund um die Berufung des bekannten Politikers habe den Ruf der Casag erheblich geschädigt, was die sofortige Entlassung durch den Aufsichtsrat begründe. Ein Anspruch auf Entschädigung bestehe somit nicht. Stattdessen dürfte er Medienberichten zufolge für die fünfstelligen Anwaltskosten der Gegenseite aufkommen müssen.

Darüber hinaus habe Sidlo wissen müssen, dass der Einsatz seiner Parteifreunde für seinen beruflichen Aufstieg in enger Verbindung mit Erwartungen aus der Glücksspielbranche hätte stehen können. Ansonsten hätte ihn Novomatic kaum als Kandidaten für den Posten des Finanzchefs vorgeschlagen, erklärte die Richterin laut Standard.

Ihr Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Somit könnte Sidlo vor dem Oberlandesgericht Wien Rechtsmittel gegen den Spruch des Handelsgerichts einlegen. Dem Standard gegenüber gab sein Rechtsanwalt keine Stellungnahme dazu ab.