Samstag, 02. November 2024

Infektions­schutzgesetz: Dies könnte schon bald für Glücksspiel-Einrichtungen gelten

Schloss

Die Bundesregierung hat heute in einer vorgezogenen Kabinettssitzung ein neues Infektionsschutzgesetz beschlossen. Dies habe die „Deutsche Presse-Agentur“ am heutigen Dienstag in Berlin erfahren. Die Gesetzesnovelle soll bundeseinheitliche Regelungen in der Corona-Pandemie ermöglichen. In der derzeitigen Vorlage könnte es dazu führen, dass Glücksspiel-Einrichtungen in ganz Deutschland länger als erhofft geschlossen bleiben müssen.

Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz wolle der Bund eine „Corona-Notbremse“ einrichten. Diese solle automatisch greifen, sobald in einem „Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen“ eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen mit dem Corona-Virus je 100.000 Einwohner überschritten werde. Mildere Maßnahmen sollen die Bundesländer nicht mehr eigenmächtig beschließen können.

Deutschlandweites Öffnungsverbot für den Glücksspielsektor bei Inzidenz über 100

Ab der besagten Inzidenz solle es im betreffenden Landkreis automatisch unter anderem zu einer Ausgangssperre zwischen 21:00 Uhr und 5:00 Uhr kommen. Private Zusammenkünfte würden nur noch gestattet, wenn an ihnen neben den Angehörigen des Haushalts nur eine weitere Person teilnehme. Mehr als fünf Personen sei die Zusammenkunft nicht erlaubt.

Außerdem werde der Präsenzunterricht an Hochschulen und außerschulischen Einrichtungen der Erwachsenenbildung untersagt. Theater, Opern, Kinos Museen und ähnliche Einrichtungen würden geschlossen. Für weitere Freizeiteinrichtungen gelte laut „Formulierungshilfe der Bundesregierung“ Folgendes:

Der Betrieb von Freizeiteinrichtungen wie insbesondere Freizeitparks, Indoorspielplätzen […], Thermen und Wellnesszentren sowie Saunen, von Einrichtungen wie insbesondere Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Clubs, Diskotheken, Prostitutionsstätten, Bordellbetriebe sind untersagt.

Für Spielhallen, Wettbüros und Spielbanken bedeutet dies, dass sie unabhängig von den Entscheidungen der Länder je nach Infektionsgeschehen geschlossen bleiben müssen.

Bereits Anfang März kritisierte die Automatenbranche, dass Glücksspieleinrichtungen bei Lockdown-Verlängerungen und Öffnungs-Plänen außer Acht gelassen würden. Konkrete Perspektiven für die Branche, so erklärte beispielsweise der Branchenverband Die Deutsche Automatenwirtschaft (DAW), fehlten. Damit seien jedoch nicht nur Arbeitsplätze gefährdet, sondern auch der „Kanalisierungsauftrag“.

Ohne das legale Glücksspielangebot, so erklärte DAW-Vorstandssprecher Georg Stecker in den vergangenen Monaten immer wieder, drohe eine Abwanderung in illegale Angebote ohne Jugend- und Spielerschutz. Unter dem Aspekt der Infektionsvorbeugung dagegen böten beispielsweise Spielhallen den Vorteil, dass sie dem Prinzip des Social Distancing entsprächen, Mindestabstände eingehalten werden könnten und ohnehin ein striktes Alkoholverbot gelte.

Bis die Änderung des Infektionsschutzgesetzes tatsächlich in Kraft treten kann, könnte es jedoch noch einige Tage bis Wochen dauern.

So erklärte die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer in der Regierungskonferenz vom vergangenen Freitag, dass ein normales Gesetzgebungsverfahren mit allen notwendigen Schritten angestrebt werde. Bund und Länder suchten dabei das Gespräch mit dem Bundestag und den Bundestagsfraktionen, um ein schnelles Vorgehen zu ermöglichen. Ein konkreter Zeitplan könne aber nicht benannt werden.