Samstag, 07. Dezember 2024

Gambling Commission will bei Geschäftsaufgaben besseren Schutz der Spieler

UK Gambling Commission

Die britische Glücksspielaufsicht UK Gambling Commission (UKGC) hat Richtlinien zum besseren Schutz der Spieler erlassen. Bei den neuen Vorgaben geht es um die Sicherung der Kundengelder bei Anbietern, die vor einer Geschäftsaufgabe stehen.

Die UKGC [Seite auf Englisch] verlangt ab sofort von Firmen, die vor einer Insolvenz stehen oder aus anderen Gründen den Markt verlassen müssen, Vorkehrungen zu treffen, damit die auf den Konten liegenden Geldbeträge der Kunden gesichert sind und deren Auszahlung auch nach Schließung des Geschäfts gewährleistet ist.

Weitreichende Forderungen der UKGC

Um den Forderungen nachgehen zu können, müssen alle Anbieter Pläne entwickeln, um im Falle einer Insolvenz oder eines anderen Grundes für die Geschäftsaufgabe entsprechend vorbereitet zu sein, damit die Kunden nicht finanziell zu Schaden kommen.

In einem Statement verdeutlicht die UKGC ihre Forderung:

Für den Fall, dass sie aus irgendeinem Grund schließen müssen, erwarten wir von allen Glücksspielunternehmen, vorbereitete Pläne zu haben und die entsprechenden Schritte einzuleiten, damit Kunden nicht unnötigerweise benachteiligt werden.

Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, betonte die UKGC, dass sie sich im Falle einer Insolvenz vorbehalte, gegen das betreffende Unternehmen und sein Management vorzugehen und sie bei Verfehlungen für den entstandenen Schaden haftbar zu machen.

Um dies zu umgehen, müssen Anbieter künftig sicherstellen, dass sie zu jeder Zeit in der Lage sein werden, ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber ihren Kunden nachzukommen. Darüber hinaus erwartet die UKGC, dass die Wettbüros Kunden, die langfristige Wetten abschließen, davor warnen, deren Einsätze und potentiellen Gewinne im Falle einer Insolvenz unter Umständen nicht bezahlen zu können.

Gleichzeitig müssen die Buchmacher ihren Kunden mitteilen, welche Rücklagen den Spielern bei Auftritt einer Insolvenz zur Verfügung stehen. Zudem erwartet die UKGC, dass die betreffenden Firmen die Glücksspielaufsicht bei einer bevorstehenden Geschäftsaufgabe unverzüglich und umfassend über die Pläne zur Abwicklung von noch nicht abgeschlossenen Wetten informieren.

Die UKGC legt deshalb fest:

Wenn ein Unternehmen beschließt zu schließen, erwarten wir von ihm Folgendes: Den Kunden klare und präzise Informationen zu geben und zu zeigen, dass sie Kontrolle über die Situation haben, indem sie Kunden auf dem neuesten Stand halten.

Dass die UKGC ihrem Anliegen hohe Bedeutung beimisst, zeigt sich daran, dass die von den Wettbüros geforderte Transparenz ab sofort ein verbindlicher Teil der Lizenzbestimmungen für das Angebot von Sportwetten ist.

Insolvenz von BetBright gab den Ausschlag

Auslöser für die neuen Bestimmungen war der Fall des Unternehmens BetBright. Der Anbieter hatte nach seiner Übernahme durch 888 Holdings im letzten März das Geschäft aufgegeben und sämtliche Aktivitäten dauerhaft eingestellt. Gleichzeitig hatte BetBright angekündigt, dass es etwaigen finanziellen Forderungen nicht mehr nachkommen würde.

Dass sich Insolvenzen in der Sportwetten-Branche nicht auf Großbritannien beschränken, zeigt der Fall von Mybet. Der deutsche Anbieter hatte im August 2018 Insolvenz angemeldet. Grund für die Zahlungsunfähigkeit waren unter anderem Steuerschulden in Höhe von 4 Millionen Euro gewesen.

Drei Wochen nach dem Insolvenzantrag ging MyBet offline. Die Kunden mussten sich damals jedoch keine Sorge um ihre Geldeinlagen machen, denn die Glücksspielbehörde des Lizenzgeberlandes Malta sorgt mit ihrer “Gaming Player Protection Regulation” vor. Dieser Schutz sorgt dafür, dass die Gelder der Spieler auch im Falle einer Insolvenz zurückgezahlt werden können.

Damals hatte sich der Sportwetten-Anbieter BetVictor bereit erklärt, die ausstehenden Schulden zu begleichen. Er gab ehemaligen Kunden von BetBright die Möglichkeit, sich bei dem Wettbüro zu melden und ihre Ansprüche nachzuweisen.

Die UKGC erklärte damals, dass sie kein Unternehmen zwingen könne, solange im Geschäft zu bleiben, bis sämtliche offenen Ansprüche beglichen seien. Generell sei es jedoch wichtig, dass die Firmen ihren Kunden im Falle einer Schließung die ausstehenden Einsätze zurückzahlten.

Um künftig bei Geschäftsaufgaben derartige Unsicherheiten zu vermeiden, hat die UKGC nun die neuen Bestimmungen erlassen. Allerdings wird sich erst beim nächsten vergleichbaren Fall zeigen, wie wirksam die Regelung tatsächlich ist.