Donnerstag, 05. Dezember 2024

game-Geschäftsführer Falk bekräftigt Kritik am Jugend­schutzgesetz

Videospiel Kind Computer

Am 1. Mai 2021 tritt das neue Jugendschutzgesetz in Kraft. Darin werden auch neue Regeln für Videospiele festgelegt. In einem Interview mit dem Branchenmagazin GamesWirtschaft bemängelt Felix Falk, Geschäftsführer von game – Verband der deutschen Games-Branche e.V., den mit dem Gesetz fortgeführten „Sonderweg“ Deutschlands.

Ein besonderer Kritikpunkt seien zahlreiche der im Gesetz verankerten Regelungen, die für Unklarheit sorgten. Es bestehe die Gefahr eines „Kompetenz-Chaos“, da Zuständigkeiten zwischen den unterschiedlichen Landes- und Bundesbehörden sowie Instanzen wie der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) nicht eindeutig festgelegt seien.

Gegenüber GamesWirtschaft erklärte Falk:

Insbesondere bei den Vorsorgemaßnahmen gibt es viele Fragezeichen – und wie die Wirkung dieser Regelungen sein wird, hängt sehr davon ab, wie kompetent die neue Bundeszentrale agiert und wie gut sie sich in dem Kompetenzchaos mit den anderen Behörden oder den Freiwilligen Selbstkontrollen abstimmt.

Darüber hinaus biete das Gesetz insbesondere für internationale Anbieter diverse Schlupflöcher. Während diese sich den Regeln entziehen könnten, müssten sich Unternehmen aus Deutschland darauf einstellen. In diesem Zusammenhang erwähnte der Games-Vorstand lobend die USK als „überaus kompetente und erfahrene Selbstkontrolle“, mit der sich in puncto Jugendschutz gute Lösungen finden ließen.

Die Rolle der Lootboxen

In Bezug auf Lootboxen, denen viele Kritiker glücksspielähnliche Eigenschaften beimessen, betonte Falk die Heterogenität der Beutekisten. Viele von ihnen seien aus Perspektive des Jugendschutzes „völlig unproblematisch“. Bei Lootboxen hingegen, die rechtlich bedenklich seien, bestehe bereits die Möglichkeit, diese mit Mitteln des Verbraucher- und Jugendschutzes zu verbieten.

Das neue Jugendschutzgesetz sieht unter anderem die Kennzeichnung von glücksspielähnlichen Bestandteilen in Videospielen mit Warnsymbolen vor. Auf diese Weise sollen die jugendlichen Spieler und ihre Eltern auf den ersten Blick erkennen können, ob Elemente mit möglichem Glücksspielbezug in den Games enthalten sind.

Falk ist mit seiner Kritik nicht allein, denn nicht nur der game-Verband beklagt die durch das Gesetz „verpasste Chance für einen modernen Jugendschutz“.

Zuvor hatten bereits der Internetverband Bitkom und die Filmwirtschaft davor gewarnt, dass die Regelungen statt Vereinfachung und Klarheit eher eine höhere Komplexität und Verunsicherung bei Kindern und ihren Erziehungsberechtigten mit sich brächten. Das Gesetz verpasse auf diese Weise das Ziel, in der digitalen Medienrealität anzukommen.