Dienstag, 08. Oktober 2024

Rundbrief an Provider: GGL fordert freiwillige Netzsperren bei illegalem Online-Glückspiel

Schloss an blauem Tor Geht es nach der GGL, sperren Internet-Provider illegale Glücksspiel-Inhalte künftig auf Basis eines "kooperativen Ansatzes" (Quelle: unsplash.com/ Muhammad Zaqy Al Fattah)

Mit einem Rundschreiben hat die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) deutsche Internetprovider zur Sperrung in Deutschland illegaler Online-Glücksspiel-Angebote aufgefordert. Dies berichtet unter anderem das Portal netzpolitik.org unter Berufung auf das ihm vorliegende Schreiben.

Für den Fall, dass die Telekommunikationsanbieter diesem „kooperativen Ansatz“ nicht folgten, so die Glücksspielaufsicht, drohten Zwangsgelder und Verwaltungsgebühren von bis zu 500.000 EUR.

Glücksspiel-Aufsicht kontaktiert Internet-Provider

Die Arbeit der GGL nimmt Fahrt auf. Seit Anfang Juli ist die neue Behörde mit Sitz in Sachsen-Anhalt für die Regulierung des Online-Glücksspiels zuständig. Hierzu gehört auch der Umgang mit illegalen Angeboten im Netz.

Um dieser Herr zu werden, scheint die neue Behörde auch auf Unterstützung durch Internet-Provider auf dem kurzen Dienstweg zu setzen.

Am 14. Juli habe die Aufsicht laut dem Portal netzpolitik.org diesbezüglich einen Rundbrief „an alle Internetserviceprovider in Deutschland“ versandt. Die unabhängige Nachrichtenplattform zitiert das Schreiben im Wortlaut.

Übergabe von weißem Blatt

Die Glücksspiel-Aufsicht wünscht sich offenbar kurze Kommunikationswege (Quelle: unsplash.com/Van Tay Media)

Mit dem Brief, so die Verfasser, wolle sich die GGL den Anbietern vorstellen und diese über den für sie relevanten Teil der Aufgaben der Aufsicht informieren. Konkret gehe es der Behörde um „Maßnahmen zur Sperrung unerlaubter Glücksspielangebote“.

Laut GGL zeige die Erfahrung, dass sich Online-Glücksspiel-Anbieter, die weder über eine Erlaubnis noch über Erfolgsaussichten im Erlaubnisverfahren verfügten, über Untersagungen hinwegsetzten. Hier kämen die Provider ins Spiel:

[Die Bekämpfung illegaler Anbieter] ist eine gemeinsame Aufgabe der Aufsichtsbehörden und der verantwortlichen Dienstanbieter, also der Internet-Service-Provider. Wir bieten Ihnen daher an, dass anstelle des formellen Verwaltungsverfahrens eine direkte Kommunikation zwischen der GGL und Ihnen als Internet-Service-Provider hergestellt wird, die zum Ergebnis hat, dass eine Sperre von Ihnen eingerichtet wird, Verwaltungskosten aber nicht anfallen.

Im Rahmen des informellen Vorgangs erwarte die Behörde von den Providern lediglich eine umgehende Umsetzung der Sperrung.

Zudem wünsche man sich, „unmittelbar in geeigneter Form“, beispielsweise per Screenshot, über die Sperre eines Angebots unterrichtet zu werden.

Freiwillige Kooperation oder Verwaltungskosten

Bei der Sperrung bestimmter Seiten ohne gesondertes Verwaltungsverfahren handele es sich laut GGL um einen „kooperativen Ansatz“. Internet-Provider, die diesen nicht verfolgen wollten, müssten sich jedoch auf Konsequenzen einstellen.

In der Schweiz verpflichtet das im Jahr 2019 in Kraft getretene Geldspielgesetz die nationalen Internet-Provider dazu, den Zugang zu illegalen Online-Glücksspiel-Angeboten zu sperren. Basis hierfür ist eine von der Glücksspiel-Aufsicht Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) ständig aktualisierte „Sperrliste der in der Schweiz nicht bewilligten Online-Spielangebote“. Die öffentlich einsehbare Auflistung umfasst aktuell über 500 Domains.

Dazu gehörten regelmäßige Anhörungen zur Bekanntgabe der von der Behörde ermittelten illegalen Glücksspiel-Angebote. Hierbei, so der Hinweis der GGL, sei von einer „immensen Häufigkeit“ auszugehen.

Unternehmen, die daraufhin weiter keine Sperrung der genannten Dienste vornähmen, müssten mit einer Zwangsgeldandrohung von bis zu 500.000 EUR rechnen. Hinzukämen gegebenenfalls Verwaltungskosten zwischen 500 EUR und 500.000 EUR.

Grundrechtseinschränkungen durch Glücksspiel-Netzsperren?

Netzpolitik.org hat erste Reaktionen auf das Rundschreiben der GGL eingefangen. Sowohl aus der Politik als auch seitens einiger Provider rege sich massive Kritik an dem Vorstoß der Glücksspiel-Aufsicht.

So habe der digitalpolitische Sprecher der FDP, Maximilian Funke-Kaiser, dem Portal gegenüber vor „massiven Grundrechtseinschränkungen“ aufgrund von Netzsperren gewarnt.

Auch Petra Sitte (Die Linke), Mitglied im Digitalausschuss des Bundestags, zeigt sich unzufrieden mit dem Vorgehen der GGL. Das von der Behörde angeregte informelle Verfahren sei nicht geeignet, um die Abwägung von Netzsperren und Grundrechten zu gewährleisten.

Sogenannte Netzsperren erhitzen bereits seit langem die Gemüter. Befürworter halten die Sperre von URLs durch Online-Provider für ein wirksames Instrument im Kampf gegen Online-Kriminalität. Kritiker sehen hierin eine Möglichkeit, durch die Hintertür missliebige Inhalte zu blockieren und so Zensur salonfähig zu machen.

Dutzende Sicherheitskameras an Hauswand

Kritiker warnen vor dem Missbrauch von Netzsperren (Quelle:unsplash.com/Lianhao Qu)

Zuletzt hatte der Bundesgerichtshof Ende Juni in einem Rechtsstreit zwischen zwei Fachbuchverlagen und dem Anbieter Telekom Beobachtern seine Haltung zum Thema Netzsperren durchscheinen lassen. Dabei hätten die obersten deutschen Richter die zudem leicht zu umgehende Sperre von Webseiten als „allerletztes Mittel“ charakterisiert. Das endgültige Urteil werde für Oktober erwartet.

Die Grünen-Politikerin Tabea Rößner, die dem Digitalausschuss vorsitzt, habe sich netzpolitik.org gegenüber in einem schriftlichen Statement nicht begeistert von dem Rundschreiben der GGL gezeigt. So seien Netzsperren im Glücksspiel-Staatsvertrag lediglich als „Ultima Ratio“ vorgesehen.

Dass die GGL „die am Glücksspiel unbeteiligten Provider als eine der ersten Amtshandlungen so offensiv auf das schärfste Schwert aus dem neuen Glücksspielstaatsvertrag der Länder“ hinweise, habe Rößner als „unglücklich“ bezeichnet. Zugleich habe sie darauf hingewiesen, dass das Schreiben nicht für die Öffentlichkeit bestimmt gewesen sei.

Provider lehnen Kooperation ab

Auf Anfrage von netzpolitik.org hätten sich zudem mehrere Provider deutlich gegen das Ansinnen der GGL positioniert. Sowohl die Marktriesen Telekom und Vodafone als auch der Berliner Anbieter PŸUR hätten deutlich gemacht, sich mit Blick auf Netzsperren auch künftig an bestehende rechtliche Rahmenbedingungen zu halten. Eine nicht hierdurch gedeckte Kooperation mit der GGL stehe nicht zur Debatte.

Ein weiterer kleiner Internet-Anbieter sei noch deutlicher geworden, wolle aus Furcht vor möglicher „Feindseligkeit“ seitens einer Behörde jedoch lieber anonym in der Berichterstattung erscheinen.

Der Provider halte das Ansinnen der GGL, dass Netzsperren ohne weiteren Verwaltungsakt umgesetzt würden, für „komplett abartig“. Den Hinweis des Rundschreibens auf im Raum stehende Kosten habe er als offene Drohung wahrgenommen.