Freitag, 11. Oktober 2024

Hamburger Innenbehörde stellt Anzeige gegen Online-Glücksspiel-Anbieter

Hamburg im Sonnenuntergang

Die Hamburger Innenbehörde hat Anzeige gegen mehrere Online-Glücksspielanbieter erstattet. Wie die Tagesschau am Dienstag berichtet hat, handle es sich bei den Unternehmen um die Betreiber Tipico, Bet3000 und Bwin. Wegen ihrer Online-Casino-Angebote werde den Firmen unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels vorgeworfen.

Laut dem Bericht der NDR-Journalisten Philipp Eckstein und Jan Lukas Strozyk habe die Staatsanwaltschaft Hamburg bestätigt, derzeit Anzeigen gegen drei Unternehmen zu prüfen.

Innenbehörde äußert sich nicht

Zu den Anzeigen gegen die Online-Glücksspielanbieter habe sich die Hamburger Innenbehörde bislang nicht äußern wollen. Wie es im NDR-Bericht heißt, sei auf Anfrage lediglich bestätigt worden, dass die Behörde „Anzeige gegen illegale Anbieter von Sportwetten und Online-Casinos“ erstattet habe.

Online-Casino-Spiele sollen mit Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages ab Juli 2021 in Deutschland legal werden. Die Bundesländer Sachsen und Hessen haben angeregt, die Anbieter bis dahin zu dulden. Branchenverbände hatten kürzlich bemängelt, dass unter anderem Hamburg dem Vorhaben entgegenstünde.

Ein Sprecher habe mitgeteilt, dass eine Strafverfolgung notwendig sei, da sich die Unternehmen nicht an das Online-Casino-Verbot hielten.

Auch die Unternehmen hätten sich auf Nachfrage bedeckt gehalten. Diese wüssten teilweise nichts von den Anzeigen der Behörden oder hätten keine Stellung nehmen wollen. So habe Bwin mitgeteilt, keine Kenntnis von einer Anzeige aus Hamburg zu besitzen. Tipico habe erklärt, sich nicht zu „angeblichen Schreiben oder Verfügungen“ äußern zu wollen. Der Wettbetreiber Bet3000 habe eine Anfrage des NDR nicht beantwortet.

Online-Glücksspielanbieter berufen sich auf EU-Recht

Obgleich sich der Deutsche Fußball Liga-Sponsor Tipico nicht zu einer möglichen Anzeige geäußert habe, beriefe sich das Unternehmen bezüglich seines Online-Casino-Angebots auf das geltende EU-Recht.

Der Sportwettenanbieter, der eine Glücksspiellizenz aus Malta hält, habe dem NDR mitgeteilt, dass:

„Online-Casino-Verbot verstößt gegen Europarecht“.

Eine Haltung, mit der in der Vergangenheit viele Online-Casino-Anbieter die Legalität ihrer Spielangebote gerechtfertigt haben. Ob die Argumentation in Zukunft Bestand haben wird, ist allerdings fraglich.

Laut einer neueren Leitsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs verstoße die Strafbarkeit des § 284 StGB (Unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels) in Verbindung mit dem geltenden Glücksspielstaatsvertrag nicht gegen Europarecht. Ob dadurch eine Klagewelle gegen unlizenzierte Online-Casino-Betreiber droht, bleibt abzuwarten.