Freitag, 19. April 2024

3G-Regel in Spiel­hallen & Co.: Forum der Automaten­unternehmer informiert

Automaten in Spielhalle Für Spielhallen-Mitarbeiter gilt 3G (Bild: Pixabay)

In Deutschland ist das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Kraft getreten. Am Mittwoch klärte das Forum der Automatenunternehmer seine Mitglieder über die geltenden 3G-Regelungen und weitere Bestimmungen in Spielhallen und anderen terrestrischen Spielstätten auf. Unterstützung erhielt Forum-Geschäftsführerin Anja Bischof dabei von den Rechtsanwälten und Fachjuristen Dirk Stapel und Frank Repschläger.

In der Sitzung erläuterte Rechtsanwalt Dirk Stapel dem Branchenmagazin Games & Business zufolge, dass die Richtlinien des IfSG landesweit Anwendung fänden. Zugleich seien die Verordnungen der jeweiligen Bundesländer zu beachten.

3G am Arbeitsplatz

Einer der wichtigsten Bestandteile des Gesetzes sei die verpflichtende 3G-Regelung am Arbeitsplatz. Ab sofort müssten die Arbeitnehmer der Spielstätten entweder geimpft, genesen oder getestet sein.

Stapel betonte:

Jeder Mitarbeitende Ihres Unternehmens ist davon betroffen.

Die Richtlinie ziehe eine Testpflicht für die nicht geimpften Arbeitnehmenden nach sich. Dabei würden Selbsttests als gültiges Testverfahren laut IfSG anerkannt, wenn eine weitere Person diese im Betrieb durchführe. Als Alternativen seien Antigen-Schnelltests (bis zu 24 Std. alt) oder PCR-Tests (bis zu 48 Std. alt) möglich. Stapel schränkte ein, dass die Selbsttests in Thüringen nicht anerkannt würden.

Um angesichts der unübersichtlichen Impf- und Testlage im Geschäft den Überblick zu behalten, wurde Spielhallen-Betreibern empfohlen, Listen mit Namen und Kalendertagen ihrer Mitarbeiter zu führen. Die jeweiligen Status-Überprüfungen könnten dabei mithilfe der kostenfreien COVID-Check-Apps erfolgen.

Es gelte jedoch, dass für die Erbringung des Testnachweises die Beschäftigten verantwortlich seien. Kopien der Ergebnisse oder von Impf- und Genesenennachweisen der Mitarbeiter seien aus Datenschutzgründen untersagt.

Strengere Regelungen möglich

Die 16 Verordnungen der Länder zum COVID-Schutz in Kombination mit dem neuen IfSG gestalten die Lage für die Betreiber sehr unübersichtlich. Grundsätzlich komme die jeweils schärfere Regelung zum Einsatz, so Rechtsanwalt Stapel.

Demnach gelte beispielsweise in Bayern seit dem 24. November eine 2G+-Regel für Gäste. Auch müssten ungeimpfte Beschäftigte zweimal in der Woche einen PCR-Testnachweis erbringen. Letzteres gelte seit vergangener Woche auch in Thüringen.

Um Besuchern den Zugang zu Spielstätten zu erleichtern, dürften diese eine Liste über Impfnachweise ihrer Kunden führen, wenn diese ihr Einverständnis erklärten. Damit entfalle die Vorlage bei jedem erneuten Besuch der Spieler.

In Thüringen sei ebenfalls die Einführung der 2G+-Regel für Spieler geplant. Auch eine Sperrstunde für Spielhallen ab 22 Uhr werde in dem Bundesland diskutiert.

Darüber hinaus wies das Forum darauf hin, dass weitere Einschränkungen durchaus hinzukommen könnten. So hätten die Länder die Möglichkeit, in ihren Gebieten noch schärfere Auflagen zu erlassen.