Donnerstag, 25. April 2024

Jahresrückblick: 2017 Schicksalsjahr für Spielhallen in Deutschland

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spielhallen 2017

Viele Spielhallen in Deutschland stehen vor dem Aus. (Bild: pixabay.com)

2017 war kein gutes Jahr für die deutschen Spielhallen. In der Zeit um den 1. Juli 2017 lief die fünfjährige Übergangsfrist des 2012 beschlossenen Glücksspielstaatsvertrags ab. Mit Ablauf der Frist trat das Gesetz komplett in Kraft und mit ihm die gefürchtete Mindestabstandsregelung und das Verbot der Mehrfachkonzessionen. Anhand nicht näher bestimmter Kriterien müssen Spielhallen seit Sommer einen Radius zwischen 200 und 500 Metern Abstand zueinander einhalten. Bei Verstoß gegen die Abstandsregelung werden Lokalitäten von den Behörden zwangsgeschlossen.

Dennoch sind viele Kommunen mit der Umsetzung der neuen Regelungen überfordert und abschließende Entscheidungen geschweige denn nachprüfbare Kriterien, welche Spielhalle bestehen bleiben darf, gibt es in kaum einem Bundesland. Dementsprechend sind die meisten Verfahren noch anhängig, sodass abschließende Zahlen bisher nicht vorliegen. Obwohl das Gesetz bis dato noch nicht seine ganze Durchschlagskraft entfaltet hat, sind in vielen Bundesländern bereits zahlreiche Existenzen zerstört worden.

Fast alle betroffenen Betreiber haben bereits angekündigt Klagen oder Beschwerden einzureichen und bestätigen somit die bereits befürchtete Klagewelle für deutsche Gerichte, die den Prozess durch eine weitere Verzögerung und vor allem Unsicherheit für alle Seiten noch ineffizienter machen als ohnehin schon.

Lage in Sachsen besonders schlimm

Spielhallenbesitzerin in Spielhalle

Für viele Spielhallenbesitzer ist Schluss in Sachsen. (Bild: Bild.de)

In Sachsen ist die Lage für Automatenunternehmer besonders prekär. Die Landesdirektion gab diesen Herbst bekannt, 171 der insgesamt 402 bereits vor 2012 existierenden Spielhallen im Land schließen zu lassen. Laut anderer Quellen liegt die Zahl der geschlossenen Spielhallen sogar schon bei 204. Klagen der betroffenen Betreiber im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes wiesen die Gerichte in Chemnitz und Dresden geschlossen ab. Auch Härtefallanträge wegen laufender Mietverträge oder großer Investitionen wurden abgelehnt. Bei einem Weiterbetrieb ohne Genehmigung drohen Betreibern in Sachsen Geldstrafen von bis zu 500.000 Euro.

Lediglich 170 Häuser haben eine neue Genehmigung erhalten, in 51 Fällen haben die Betreiber freiwillig das Handtuch geworfen. 109 Spielhallen mit einer Eröffnung nach 2012 werden derweil noch geprüft.

Verfassungsbeschwerde gegen Glücksspielstaatsvertrag abgewiesen

Im April hatte das Bundesverfassungsgericht, Deutschlands höchste Rechtssprechungsinstanz, die Verfügungen des Glücksspielstaatsvertrags bestätigt. Vier Spielhallenbetreiberinnen aus drei verschiedenen Bundesländern hatten gegen die 2012 beschlossenen Bestimmungen Verfassungsbeschwerde eingelegt. Berufsfreiheit und Gleichheitsgrundsatz würden mit dem Glücksspieländerungsstaatsvertrag jedoch nicht verletzt, befand das Gericht. Für den Fall, dass doch eine Grundrechtsverletzung vorläge, sei diese trotzdem gerechtfertigt, so der Senat. Mit der Abweisung der Verfassungsbeschwerden bestätigte die Justiz diesen Frühling zur großen Enttäuschung vieler Betroffener die neuen Regeln zu Mindestabstand, Gerätehöchstzahlen, Verbundverbot und Übergangsfristen.

Niedersachsen entscheidet per Los

Lose im Lostopf

In Niedersachsen wurde einfach ausgelost (Bild: pixabay.com)

In Niedersachsen hatten die Behörden zwischenzeitlich ein besonders kontroverses Verfahren angewandt, das jeder Grundlage entbehrte. Per Losentscheid wurden dort jene Spielhallen bestimmt, die eine neue Genehmigung erhalten sollten. Nach zahlreichen Protesten erklärte das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen das Vorgehen jedoch im September für rechtswidrig. Mit Verweis auf die Berufsfreiheit müsse auf Basis von sachlichen Qualitätskriterien entschieden werden. Fälle, die bereits per Los ad acta gelegt wurden, müssen neu verhandelt werden.

Glücksspielstaatsvertrag geht an der Realität vorbei

In Deutschland sind weniger Menschen denn je spielsüchtig. Das zeigen Studien der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen sowie der Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung für das Jahr 2017. Glücksspielsucht rangiert im Vergleich zu Alkohol- und Nikotinabhängigkeit auf den letzten Plätzen und lediglich 215.000 Personen in Deutschland leiden unter pathologischer Spielsucht. Im Gegensatz dazu steht mit dem rigorosen Durchboxen des Glücksspielstaatsvertrags viel mehr auf dem Spiel:

Verlust tausender Arbeitsplätze

Zerstörung hunderter Existenzen

Steuereinbußen in Milliardenhöhe

Stärkung des Schwarzmarkts

Spieler- und Jugendschutz bleiben auf der Strecke

Auch die Wissenschaft gibt Gegnern und Kritikern des Vertrags recht, wie Professor Tilman Becker von der Forschungsstelle Glücksspiel an der Universität Hohenheim bestätigt:

„Der gesellschaftliche Nutzen dieser Maßnahmen steht in keinem Verhältnis zu den gesellschaftlichen Kosten.“

Mit dem Mindestabstandsgebot käme es lediglich zu einer Verlagerung des Problems, nicht aber zu seiner Lösung. Unterstützung bekommt Hohenheim auch vom Handelsblatt Research Institute, das in seiner Studie zum deutschen Glücksspielmarkt feststellte, dass das Problem nicht bei lizenzierten, kooperationswilligen und vor allem transparent geführten Spielhallen läge, sondern bei illegalen Wettbewerbern, die ohne Einschreiten der Behörden auf den Markt drängten und keiner gesetzlichen Kontrolle unterlägen.

Berliner Spielhallen dürfen nicht bequem sein

Zwei Sessel in einem Zimmer

Sessel und Co. haben in Berlin Hausverbot (Bild: pixabay.com)

Ein besonders skurriles Urteil ist im Dezember in Berlin ergangen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte Mitte des Monats in einem Berufungsverfahren entschieden, dass Spielhallen in der Hauptstadt nicht mehr „bequem“ zu sein haben. Das Gericht gibt damit den Behörden recht, die einen Spielhallenbetreiber dementsprechend angewiesen hatten, wogegen der Mann jedoch geklagt hatte. Grundlage für das Urteil gegen den Betreiber ist eine Passage aus § 6 des Berliner Spielhallengesetzes, die besagt:

„In Unternehmen nach § 1 Absatz 1 dürfen keine Handlungen vorgenommen oder Bedingungen geschaffen werden, die geeignet sind, zum übermäßigen Verweilen oder zur Ausnutzung des Spieltriebs zu verleiten oder die mögliche Suchtgefährdung zu verharmlosen.“

Damit müssen Bequemlichkeitsmöbel wie Sessel, Sofas und gemütliche Sitzgruppen aus den Berliner Häusern verschwinden. Das Berliner Spielhallengesetz gilt mit einem Mindestabstand von 200 Metern zu Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zudem als eines der strengsten in ganz Deutschland.

Hessen verschärft Landesspielhallengesetz

Mitte Dezember hat der Hessische Landtag trotz großer Gegenwehr des Hessischen Münzautomaten-Verbands eine Änderung des hessischen Spielhallengesetzes beschlossen. Die neuen Regelungen verschärfen die Bedingungen für Automatenunternehmer ein weiteres Mal, obwohl der Verband betont, dass ohne sein Bemühen ein noch härteres Durchgreifen der Landesregierung zu befürchten gewesen wäre. Bei den Änderungen handelt es sich um:

Mehrfachkonzessionen sind nur in besonderen Härtefällen möglich

Der Mindestabstand zu Kinder- und Jugendeinrichtungen wird bei Neuanträgen auf 300 Meter Luftlinie verringert

Eine Neukonzession wird für maximal 15 Jahre gewährt

Noch bis Ende 2017 galt das alte Spielhallengesetz, das einen Mindestabstand von 500 Metern zuließ. Um den Forderungen des Glücksspielstaatsvertrags gerecht zu werden, hat Hessen die Verschärfungen eingeführt, schießt dabei jedoch übers Ziel hinaus. Der Vertrag sieht beispielsweise Abweichungsmöglichkeiten vom Verbot der Mehrfachkonzessionen vor. Hessen will diese jedoch nur in besonderen Härtefällen gewähren. Lediglich die Laufzeit von 15 Jahren ist eine Erleichterung für die Branche, stand doch eine Verkürzung auf zehn Jahre zur Debatte.

Die FDP wirft der schwarz-grünen Landesregierung vor, mit dem neuen Gesetz rein gar nichts zu erreichen, den Spielerschutz außen vor zu lassen und den Markt in die Illegalität zu drängen. Auch die oppositionelle SPD in Hessen äußerte ihre Kritik an der Entscheidung der Regierung und nannte den Einschnitt beim Mindestabstand als zentralen Grund für ihre Ablehnung des Gesetzes.