Dienstag, 08. Oktober 2024

Gericht entscheidet: Kein Anspruch auf Gewinn in nicht lizenziertem Online-Casino

Goldener Richterhammer Spieler in Deutschland haben keine Ansprüche auf ihre Gewinne in illegalen Online-Casinos, so ein neues Gerichtsurteil (Bild: Pixabay)

Wer in Deutschland in einem hierzulande nicht lizenzierten Online-Casino spielt, hat keinen rechtlichen Anspruch auf die Auszahlung seiner Gewinne. So lautet das am Donnerstag veröffentlichte Urteil des Landgerichts Frankenthal in einem Rechtsstreit zwischen einem Spieler aus Rheinland-Pfalz und einem in Malta ansässigen Online-Casino.

Der Kläger hatte sich an das deutsche Gericht gewandt, um eine Auszahlung seiner Online-Casino-Gewinne in Höhe von 40.000 Euro zu erwirken. Um welches Online-Casino es sich dabei handelt, geht aus der öffentlich einsehbaren Zusammenfassung des Urteils nicht hervor. Auch wird nicht ersichtlich, mit welcher Begründung das Online-Casino dem Spieler die Auszahlung verweigert haben könnte.

Bekannt ist indes, dass es sich um ein Online-Casino mit einer Lizenzierung durch die maltesische Glücksspiel-Aufsicht (MGA) handelt. Die Behörde listet derzeit 356 aktive Lizenznehmer für Online-Glücksspiel.

Online-Casinos mit maltesischer Lizenz haben sich in der Vergangenheit immer wieder auf die Dienstleistungsfreiheit nach Art. 56 Europarecht berufen, um ihre Geschäfte im EU-Ausland zu rechtfertigen. Da das Online-Glücksspiel in Deutschland bis zum 30. Juni 2021 grundsätzlich illegal war, entstand eine rechtliche Grauzone. Erst mit dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags 2021 und der damit einhergehenden Legalisierung von Online-Casinos besagt die deutsche Gesetzeslage, dass es für das Anbieten von Online-Glücksspielen einer Lizenz bedarf. Nicht lizenzierte Online-Casinos sind damit von der Grauzone in den Schwarzmarkt übergetreten.

Das betreffende Casino sei zudem gezielt auf Kunden aus Deutschland ausgerichtet gewesen. So habe die gesamte Webseite beispielsweise in deutscher Sprache zur Verfügung gestanden. Daher finde das deutsche Recht Anwendung, nach welchem Spieler bei nicht lizenzierten Glücksspiel-Betreibern grundsätzlich keine Ansprüche auf Auszahlung hätten, so die 8. Zivilkammer des Gerichts.

Rückforderung des Einsatzes einzige Möglichkeit

Der Kläger könne höchstens vor einem maltesischen Gericht Klage erheben. Dieses könne dann seinerseits prüfen, ob das Online-Casino die Gewinnsumme unter Berücksichtigung maltesischen Rechts und den etwaigen Lizenzvereinbarungen mit der MGA auszahlen müsse oder nicht. Wie hoch hier die Chancen auf Erfolg wären, lässt sich angesichts fehlender Vergleichsfälle schlecht einschätzen.

Wie das Gericht weiterhin erklärt, bestünde für den Kläger noch die Möglichkeit, seinen Spieleinsatz einzuklagen. Dieser habe bei 5.000 Euro gelegen. Deutsche Gerichte haben in den letzten Jahren diesbezüglich mehrmals zugunsten der Kläger entschieden.

Einige Anwaltskanzleien und Prozessfinanzierer haben sich in den letzten Jahren gezielt auf Klagen gegen illegale Online-Casinos fokussiert. Allein seit Jahresbeginn wurden mehrere Fälle veröffentlicht, in denen Online-Casinos mit Sitz im Ausland einzelnen Spielern Einsätze in fünfstelliger Höhe zurückzahlen mussten. Die Urteile wurden von verschiedenen Landgerichten in Deutschland gefällt. Die Prozessfinanzierer werben dabei mit hohen Erfolgschancen. Ob die jeweiligen ausländischen Online-Casinos die Gelder nach den Urteilen deutscher Landgerichte tatsächlich zurückerstattet haben, geht aus der Berichterstattung jedoch nicht hervor.

Eine Rückforderung der Spieleinsätze sei daher rechtens, weil das jeweilige Online-Casino gegen den Glückspielstaatsvertrag verstoße. Dem zufolge benötigten Online-Glücksspiel-Betreiber immer eine Lizenzierung aus Deutschland, um ihre Produkte legal anzubieten. Ohne die Lizenz habe das Casino kein Recht, die Spieleinsätze zu behalten.

Das Urteil des Landgerichts Frankenthal sei jedoch noch nicht rechtskräftig. Der Kläger habe bereits Berufung beim Oberlandesgericht in Zweibrücken eingelegt. Wann dieses Gericht den Fall in zweiter Instanz verhandeln wird, ist noch nicht bekannt.