Samstag, 27. Juli 2024

Niederländische Glücksspielaufsicht mahnt Kommunen zum Jugendschutz

Kind am Spielautomat

Die niederländische Glücksspielaufsicht, die Kansspelautoriteit (KSA), erinnert Kommunen an ihre Aufsichtspflicht gegenüber in der Gastronomie aufgestellten Spielautomaten.

Wie die Behörde am Donnerstag auf ihrer Webseite [Seite auf Niederländisch] mitteilte, hätten Stichprobenkontrollen ergeben, dass viele Spielautomaten nicht mehr den Auflagen gerecht werden, unter denen sie legal betrieben werden dürfen.

Die KSA hat daher für verschiedene Gemeinden Listen mit Restaurants, Bars und Cafés zusammengestellt, in welchen sich potenziell gesetzwidrige Geldspielgeräte befinden. Die Gemeinden sind dazu angehalten, diese zu überprüfen.

Im Fokus stehe dabei die Sorge um den mangelnden Jugendschutz. So habe die letzte Großkontrolle in 70 Gastronomiebetrieben im Dezember 2018 gezeigt, dass Jugendliche an zahlreichen Standorten ungehindert Zugriff auf Spielautomaten erhielten.

In den Niederlanden teilen sich die Kansspelautoriteit und die Kommunen die Verantwortung für alle aufgestellten Glücksspiel-, Geschicklichkeits-, und Kirmes-Automaten. Die Kommunen erteilen für alle drei Spielformen die zugrundeliegenden Aufstellgenehmigungen. Im Fall von Glücksspielautomaten muss jedoch eine zusätzliche Betriebsgenehmigung durch die KSA vorliegen.

Zu den Pflichten der Kommunen zählt dabei, die Geräte regelmäßig durch Polizei- oder Kommunalbeamte prüfen zu lassen. Im Falle von Verstößen gegen die Genehmigungsauflagen oder Glücksspielgesetze darf der Bürgermeister Geldstrafen verhängen. Die KSA kann die Kommunen bei beidem unterstützen.

Schutz der Minderjährigen vor Kontakt mit Glücksspiel

Zu den Grundvoraussetzungen für eine Betriebsgenehmigung durch die KSA zähle vor allem, dass die Spielautomaten für Jugendliche ausnahmslos unzugänglich seien. Dies müsse durch eine räumliche Trennung garantiert werden.

Für die Inhaber von Gastronomiebetrieben, in denen Minderjährige verkehren, gilt daher, dass Spielautomaten in einem getrennten, nur für Erwachsene zugänglichen Bereich aufgestellt werden.

Diese Regel werde jedoch von den Inhabern am häufigsten gebrochen. Im Hinblick auf die von der KSA durchgeführten Stichproben erklärt René Jansen, der Vorsitzende des Verwaltungsrates der KSA:

Unsere Mitarbeiter haben Konstruktionen vorgefunden, die kaum als räumliche Trennung bezeichnet werden können. Zum Teil handelte es sich nur um eine Holzwand. Das ist kein wünschenswerter Zustand, denn junge Menschen sollten nicht mit Glücksspiel in Kontakt kommen. Die Entwicklung ihrer Gehirne ist noch nicht abgeschlossen, wodurch sie besonders anfällig für Spielsucht sind.

Eines der Hauptanliegen der KSA sei dahin weiterhin der Jugendschutz. Je häufiger Personen bereits als Minderjährige mit Glücksspielen in Kontakt kämen, desto größer sei das Risiko einer späteren Spielsucht.

Aus diesem Grund erwarte die KSA, dass auch die Kommunen sich bewusst darüber seien, dass der Jugendschutz in Bezug auf Spielautomaten oberste Priorität haben sollte.