Donnerstag, 25. April 2024

11.000 Unterschriften: Landtag Mecklenburg-Vorpommern erhält Petition gegen Spielhallen-Abstände

Plenarsaal Mecklenburg-Vorpommern

Interessenvertreter in Mecklenburg-Vorpommern kämpfen weiter gegen die flächendeckende Umsetzung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstands von Spielhallen zueinander und zu Kinder- und Jugendeinrichtungen. Gestern überreichte eine Spielhallenbetreiberin im Schweriner Landtag eine Unterschriftenliste, die die Abkehr von der „Regulierung nach dem Abstandsprinzip“ fordert. Knapp 11.000 Bürger hatten sich der Online-Petition angeschlossen.

„Den Kopf nicht in den Sand stecken“

Am 9. März dieses Jahres stimmte der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern dem Glücksspielstaatsvertrag zu. Am 9. Juni ratifizierte die Mehrheit der Abgeordneten die entsprechenden Anpassungen im Landesgesetz.

Das Gesetz zur Neufassung des Glücksspielstaatsvertragsausführungsgesetzes legt unter anderem fest, dass mit Inkrafttreten des GlüStV am 1. Juli ein Abstand von mindestens 500 m zwischen Spielhallen sowie zwischen Spielhallen und Kinder- und Jugendeinrichtungen eingehalten werden muss.

Massive Kritik erntete die insbesondere von der Landes-SPD vorangetriebene Umsetzung der Mindestabstände seitens der Automaten- und Spielhallenbetreiber. Schätzungen der Branche zufolge drohe bei Durchsetzung der Vorgaben dem Großteil der rund 180 Spielhallen in Mecklenburg-Vorpommern das Aus. Rund 600 Stellen seien in Gefahr. Unter anderem mithilfe einer Unterschriftenaktion soll erreicht werden, dass sich der Landtag erneut mit der strittigen Regelung befasst.

Gestern übergab Anne Frederich, Initiatorin der im März über das Online-Portal openpetition.de ins Leben gerufenen Petition, die Ergebnisse an Landtagspräsidentin Birgit Hesse. Frederich betreibt aktuell 19 Spielhallen. Dem Branchenmagazin games & business gegenüber erklärte die Unternehmerin im Anschluss:

Wir sind heilfroh, dass wir das ‚Baby‘ übergeben konnten. Zwei meiner Mitarbeiterinnen haben mich begleitet. Sie arbeiten 10 und 16 Jahre in unserem Unternehmen und sind von den Spielhallenschließungen direkt betroffen. Deshalb ist Aufgeben für uns keine Option – wer den Kopf in den Sand steckt, hat schon verloren.

Insgesamt hatten sich 10.954 Personen dem Aufruf nach einem „fairen Landesglücksspielgesetz“ im Netz angeschlossen, darunter 9.138 aus Mecklenburg-Vorpommern.

Breite Kritik an Ende der Übergangsfrist

Bereits früh hatten diverse Akteure im Land gegen die Pläne einer rigiden Umsetzung der eigentlich bereits seit Jahren gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstände protestiert. So warnte unter anderem die IHK Neubrandenburg vor massiven Job-Verlusten. Auch die Kommunen und mehrere Wirtschaftsverbände hatten sich gegen die Vorgaben ausgesprochen.

Die Vorgabe, dass die Spielhallen in Mecklenburg-Vorpommern einen Mindestabstand von 500 m zueinander und zu Kinder- und Jugendeinrichtungen einhalten müssen, wurde bereits im Jahr 2013 unter § 11 (4) im Landesgesetz festgeschrieben.

Bis zum Inkrafttreten des wortgleichen § 11 (2) im neuen Ausführungsgesetz am 1. Juli 2021 galt eine Übergangsregelung für Spielhallen-Betreiber.

Mit den knapp 11.000 gestern an den Landtag übergebenen Unterschriften der Mindestabstandskritiker ist das nötige Quorum 6.700 deutlich übererfüllt. Nun muss sich der fraktionsübergreifende Petitionsausschuss des Parlaments mit der Eingabe beschäftigen. Laut  Nachrichtenagentur dpa habe die FDP-Fraktion bereits signalisiert, sich für eine erneute Behandlung des Themas im Rahmen einer Plenarsitzung einsetzen zu wollen.