Donnerstag, 25. April 2024

Auch Mecklenburg-Vorpommern stimmt Glücks­spiel­staatsvertrag zu

Schwerin Schloss

Auf seinem Weg zur Verwirklichung hat der Glücksspielstaatsvertrag eine weitere Hürde genommen. Am Dienstag stimmte der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern dem Gesetz in zweiter Lesung zu. Bereits Ende Februar hatte der Innen- und Europaausschuss des Landes empfohlen, den Gesetzentwurf der Landesregierung in unveränderter Form anzunehmen.

Zustimmung und Kritik

Für die regierende SPD bekräftigte Martina Tegtmeier die positive Bedeutung des Glücksspielstaatsvertrages. Sie hob die Kanalisierung des Glücksspiels sowie die bessere Regulierung des Online-Bereichs hervor. Gleichzeitig betonte sie das Recht der Bundesländer zur individuellen Handhabung von Mindestabständen und Mehrfach-Konzessionen bei Spielhallen. Dieses sei wichtig, da an den gefährdeten Betrieben viele Jobs hingen.

Während die Glücksspielwirtschaft dem Staatsvertrag trotz Bemängelung einzelner Details generell zustimmt, erfährt dieser von Spielsuchtexperten erhebliche Kritik. Trotz guter Ansätze sei der Vertrag in entscheidenden Bereichen wie Einsatzlimits und Spielersperren nicht zu Ende gedacht, so die Spielerschützer. Besonders besorgniserregend sei, dass die für das Glücksspiel zuständige Kontrollbehörde erst zwei Jahre nach Inkrafttreten des Staatsvertrages funktionstüchtig sei.

Thomas de Jesus Fernandes (AFD) kritisierte, dass die Regulierung des Online-Glücksspiels überfällig gewesen sei. Allerdings gingen die Maßnahmen des Staatsvertrages zum Schutz von Spielern und deren Familien nicht weit genug. So sei es versäumt worden, die Betreiber direkt an den Folgekosten der Spielsucht sowie der Finanzierung von Beratungsangeboten zu beteiligen. Seine Partei werde dem Gesetzentwurf deshalb nicht zustimmen.

Vertrag eine „Kompromisslösung“

Wie ihre Vorredner betonte Jeannine Rösler (Die Linke), dass es sich bei dem Staatsvertrag um einen politischen Kompromiss handele. Der Vertrag an sich sei aus finanzpolitischer Sicht jedoch ein Glücksspiel.

Grund dafür sei, dass die Höhe der zusätzlichen Steuereinnahmen nicht zu prognostizieren sei. Dem stünden gleichzeitig gestiegene Ausgaben gegenüber, etwa für die Führung der Glücksspielbehörde, die jährlich in die Millionen gingen. Die Auswirkungen auf den Haushalt des Landes seien nicht abschätzbar. Ihre Partei werde dem Gesetz deshalb nicht zustimmen.

Dennoch wurde der Staatsvertrag mit den Stimmen der SPD und CDU auf den Weg gebracht. Mit der Zustimmung folgt Mecklenburg-Vorpommern anderen Länderparlamenten, die in den letzten Wochen die Weichen für das Vorhaben stellten.

Im Falle der Ratifizierung des Staatsvertrages in mindestens 13 der 16 Länderparlamente steht dessen Umsetzung nichts mehr im Wege. Somit könnte der Glücksspielstaatsvertrag trotz aller geäußerten Bedenken wie geplant am 1. Juli 2021 in Kraft treten.