Sonntag, 06. Oktober 2024

Nieder­sächsischer Landtag stimmt Glücksspiel­staatsvertrag zu

Landtag Niedersachsen in Hannover

Der Landtag von Niedersachsen hat gestern über den Glücksspielstaatsvertrag abgestimmt. Somit haben nun elf der 16 deutschen Bundesländer ihre Zustimmung erteilt. Damit der Glücksspielstaatsvertrag in Kraft treten kann, müssen insgesamt 13 Bundesländer zustimmen.

Vor der Abstimmung im niedersächsischen Landtag hatte der Ausschuss für Inneres und Sport empfohlen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Während SPD und CDU für den Vertrag stimmten, enthielten sich Grüne und FDP.

Regulierung wird von CDU und SPD begrüßt

Der SPD-Landtagsabgeordnete Bernd Lynack machte in der Sitzung des niedersächsischen Landtags darauf aufmerksam, dass der Entscheidung lange Verhandlungen vorausgegangen seien. Alle 16 Bundesländer hätten sich an der Entwicklung des Entwurfes beteiligt. Dessen Verabschiedung sei jedoch nicht nur im politischen Interesse, sondern der Akzeptanz von Tatsachen geschuldet.

Der neue Glücksspielstaatsvertrag verhindere einen „Flickenteppich“, wie es ihn bislang gegeben habe und ermögliche endlich bundesweit einheitliche Regelungen. Dabei seien Kompromisse erforderlich und niemand könne seine Maximalziele durchsetzen. Angesichts der schwierigen Verhandlungen seien die vorliegenden Regelungen jedoch in jedem Fall angemessen.

Auch CDU-Fraktionssprecher Rainer Fredermann betonte, die Regulierung sei eine Erleichterung, da mit ihr ein rechtlicher Rahmen in der gesamten Bundesrepublik geschaffen werde.

Er erklärte:

Ich persönlich bin der Auffassung, dass der stetig wachsende Bereich des Online-Glücksspiels auch dringend mit guten gesetzlichen Regeln reguliert werden muss. Die Gefahr der nicht regulierten, illegalen Online-Welt ist für den Spieler viel, viel größer und der Spielerschutz ist dort in keiner Art und Weise gegeben. Und da geht viel mehr Geld verloren, als wenn wir das jetzt hier legalisieren.

Positiv sehe er, dass der Glücksspielstaatsvertrag auch die Werbung regele und auf den Schutz der Spieler setze. So erfolge durch die Einrichtung spielerbezogener Spielkonten und die Registrierung ein Ausschluss Minderjähriger.

Das Einsatzlimit von 1.000 Euro verhindere den Verlust großer Summen und auch die Spielsucht-Früherkennungssoftware und das Verbot des parallelen Spielens sowie die zentrale Spielersperrdatei seien gute Schutzmaßnahmen. Ohne eine Regulierung dagegen greife gar kein Spielerschutz.

Kritik von Grünen und FDP

Kritik hagelte es dagegen vonseiten der Grünen-Fraktionssprecherin Susanne Menge. Ihr zufolge widerspreche es dem Verständnis einer Suchtprävention, Online-Poker und -Wetten zu legalisieren und mit „exzessiver Werbung zu begleiten“.

Der Staat, so der Vorwurf, verfehle mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag das Ziel des Schutzes der Konsumenten. Vielmehr gehe es ihm um hohe Steuereinnahmen. Ihr Fazit laute daher:

Suchtprävention bei gleichzeitiger massiver Bewerbung wird nicht nur fast unmöglich sein, sondern […] die Staatskosten für Suchtprävention […] werden in die Höhe steigen.

Generell sei es daher richtig, dass der Staat sich für eine Regulierung entscheide, allerdings sollte zugleich die Werbung legal beschränkt werden.

Auch Christian Grascha von der FDP begrüße grundsätzlich eine Regulierung, insbesondere die geplante Spielersperrdatei. Allerdings seien die Pläne im Detail eher kontraproduktiv. So weise er auf die Pläne zur Besteuerung des Online-Glücksspiels hin.

Während in ganz Europa der Bruttospielertrag besteuert werde, sei in Deutschland die Besteuerung des Spieleinsatzes geplant. Dies würde dazu führen, dass Unternehmer sogar „draufzahlen“ müssten. Somit seien die Regelungen ein Konjunkturprogramm für den Schwarzmarkt.

Trotz der Enthaltungen von Bündnis 90/Die Grünen und FDP wurde der Glücksspielstaatsvertrag auch in Niedersachsen angenommen. Damit folgt der Landtag dem Beispiel weiterer zehn Länderparlamente, wie Die Deutsche Automatenwirtschaft in seiner Übersicht darlegt.

Damit der Glücksspielstaatsvertrag in Kraft treten kann, müssen jedoch noch mindestens zwei weitere Länder bis zum 30. April 2020 zustimmen.