Freitag, 26. April 2024

Malta veröffentlicht Brexit Richtlinien für Glücksspielanbieter

Hafen Malta|UK Gambling Commission

Auch auf Malta reagiert die Glücksspielbehörde auf den bevorstehenden Brexit. Zwei Wochen vor dem Termin veröffentlichte die Malta Gaming Authority (MGA) Richtlinien für betroffene Unternehmen.

Ein Unternehmenssitz in der EU ist Lizenzvoraussetzung

Die Richtlinien betreffen insbesondere zwei Paragraphen der existierenden Lizenzvereinbarung. Darin geht es zum einen um den Unternehmenssitz (§ 10), zum anderen um die Voraussetzungen für den Geschäftsbetrieb auf Malta (§ 22).

Paragraph 10 der Lizenzvereinbarung setzt voraus, dass die betreffenden Unternehmen über einen Sitz in einem EU-Staat verfügen. Bisher konnten Firmen dies durch einen Standort in Großbritannien gewährleisten.

Doch damit die von der MGA ausgegebenen Lizenzen, die Glücksspielanbieter zum Betrieb ihrer Angebote in Europa berechtigen, auch nach einem Brexit weiterhin ihre Gültigkeit behalten, müssten die britischen Firmen nun allerdings sicherstellen, dass sie weiterhin über einen Unternehmenssitz in der EU verfügten.

In den Richtlinien heißt es dazu:

Ein Lizenzinhaber muss eine in der Europäischen Union (EU) niedergelassene Person oder Wirtschaftseinheit sein.

Dies sei bei einem Sitz in Großbritannien ab dem 31. Oktober nicht mehr gegeben, weshalb die Lizenzen ihre Gültigkeit verlören, so die MGA. Sie legt den britischen Anbietern deshalb nahe, ihre Lizenzen an ein Unternehmen oder eine Tochtergesellschaft mit EU-Sitz weiterzureichen.

Aufgrund der kurzen Zeitspanne bis zum erwarteten Brexit gewährt die MGA den betroffenen Unternehmen eine Übergangsfrist von zwölf Monaten. Diese hätten somit bis Ende Oktober 2020 Zeit, ihre Lizenzen EU-konform zu übertragen.

Großbritannien erfüllt die Kriterien nicht mehr

Der Brexit hat auch zur Folge, dass britische Unternehmen den in Paragraph 22 enthaltenen Vorgaben eventuell nicht mehr entsprechen könnten. Laut Paragraph benötigen in Malta geschäftlich aktive Firmen ohne maltesische Glücksspiellizenz ein Anerkennungsschreiben der MGA.

Eine vor dem Brexit erteilte offizielle MGA-Bestätigung soll ebenfalls eine Gültigkeit von zwölf Monaten haben. Danach müssten sich die Anbieter bei der MGA um eine Lizenz bewerben oder eine gültige Lizenz aus einem anderen EU-Staat vorweisen.

Unternehmen, die dagegen verstoßen, gingen das Risiko ein, „eine kriminelle Straftat zu begehen“, so die MGA.

Im Glücksspielbereich zählt Malta neben Gibraltar zu Europas Hauptakteuren. Einer Aufstellung der MGA [Seite auf Englisch] zufolge hatten im Jahr 2017 294 Glücksspielunternehmen ihren Sitz auf der Mittelmeerinsel. Zudem arbeiteten 625 ausländische Anbieter mit einer Lizenz der MGA. Gemeinsam sorgten sie 2017 für einen Umsatz in Höhe von 1,1 Milliarden Euro.

Der Glücksspielsektor ist mittlerweile zu einem bedeutenden Wirtschaftsfaktor geworden. So trug der Bereich im Jahr 2017 rund 11 % zur Wirtschaftsleitung des Landes bei. Doch auch die heimische Casino-Szene floriert kräftig: Im letzten Jahr zählten Maltas Spielcasinos über 900.000 Besucher, die an den Spieltischen und -automaten 47,4 Millionen Euro ausgaben.

Die MGA betont, dass sich ihre Richtlinien auf die Auswirkungen des Brexits auf Glücksspielaspekte in Zusammenhang mit Malta beschränkten. Betroffene Unternehmen sollten darüber hinaus prüfen, welche weiteren Konsequenzen der Austritt Großbritanniens aus der EU für ihr Geschäft haben könne.

Weiterhin versichert die MGA, dass sie auch weiterhin online Zahlungsmethoden, Software-Zertifikate und andere wichtige geschäftlichen Dokumente anerkenne, die zuvor von britischen Behörden bestätigt worden seien.

Ratgeber auch von anderen Behörden

UK Gambling Commission

Auch die Gambling Commission ist aktiv (Bild: UKGC)

Die MGA ist nicht die erste Behörde, die einen Brexit-Leitfaden für Glücksspielanbieter herausgibt. Erst letzte Woche hatte die UK Gambling Commission einen ähnlichen Ratgeber veröffentlicht.

Darin gibt die britische Kontrollbehörde den betroffenen Unternehmen eine Reihe detaillierter Ratschläge, wie sie sich im Falle eines No Deal-Brexits zu verhalten haben. Die britische Regierung hatte zuvor vergleichbare Handlungsanweisungen herausgegeben.

Die von der MGA geäußerten Feststellungen zur Gültigkeit von maltesischen Glücksspiellizenzen werden dort jedoch nicht thematisiert. Deshalb dürften die betroffenen Anbieter aus Großbritannien sehr genau analysieren, welche Auswirkungen das Statement der MGA für ihr Glücksspielgeschäft haben könne.

Für alle Unternehmen, die sich noch nicht entsprechend vorbereitet haben, wird die Zeit langsam knapp. Falls es zu keiner Verschiebung des Brexits kommt, könnten viele dieser Anbieter deshalb in zwei Wochen ohne gültige Lizenz dastehen.