Donnerstag, 25. April 2024

Anhörung in NRW: Lob und Kritik für Glücksspiel­staatsvertrag

Landtag NRW Luftaufnahme

Am Montag hat sich der Hauptausschuss des Landtages von Nordrhein-Westfalen mit dem Glücksspielstaatsvertrag und dessen Umsetzung in Deutschlands bevölkerungsreichstem Bundesland befasst. Aus diesem Grund waren 22 Experten aus Unternehmen und Forschung geladen, um den Parlamentariern einen besseren Überblick über Für und Wider des Gesetzes zu vermitteln.

Dabei wurde deutlich, dass die Vertreter der Glücksspielwirtschaft die künftige Rechtssicherheit für überfällig erachten. Stellvertretend für die Branche erklärte Georg Stecker, Vorstandssprecher des Dachverbandes Die Deutsche Automatenwirtschaft (DAW), dass man den Glücksspielstaatsvertrag deshalb rundum begrüße.

Es sei wichtig, dass nun erstmals qualitative Kriterien herangezogen würden, um das gewerbliche Automatenspiel zu regulieren. Darüber hinaus sei der DAW erfreut über die geplante bundesweite Einführung einer Sperrdatei.

Diese gewährleiste endlich einen wirksamen Jugend- und Spielerschutz. So könne künftig sichergestellt werden, dass an den Geräten nur diejenigen spielten, die dazu berechtigt seien.

Kritik an Abstandsregeln und Zeitplan

Allerdings äußerten die anwesenden Branchenexperten Kritik an den Mindestabständen. Diese gefährdeten Existenzen und könnten dem illegalen Spiel Auftrieb geben.

In diesem Zusammenhang betonte DAW-Sprecher Stecker:

Die Reduktion staatlich konzessionierter Spielhallen fördert die Ausbreitung der Illegalität und ist daher mit großen Gefahren verbunden.

Ähnlich äußerte sich der Vorsitzende des Deutschen Sportwettenverbandes, Mathias Dahms. Auch er wandte sich gegen die Abstände und warnte mit Hinblick auf das Online-Glücksspiel davor, sich bei der Regulierung von „Denkmustern des letzten Jahrhunderts“ leiten zu lassen.

Vonseiten der Wissenschaftler und Spielerschützer wurde Kritik am verzögerten Zeitplan für die Einsetzung einer Glücksspiel-Kontrollbehörde laut. Aus Gründen des Spielerschutzes sei es schwer vermittelbar, dass der Staatsvertrag in diesem Sommer in Kraft trete, die staatliche Aufsicht für dessen Überwachung jedoch erst zwei Jahre später funktionsfähig sei. Stattdessen forderte Ilona Füchtenschnieder, Vorsitzende des Fachverbandes Glücksspielsucht, die Einrichtung einer entsprechenden Instanz noch vor Öffnung des Glücksspielmarktes in Deutschland.

Zusätzliche Kritik äußerte NRWs Datenschutzbeauftragter Roul Tiaden. Er hob datenschutzrechtliche Bedenken bei Einrichtung einer zentralen Sperrdatei und der Nutzung von Algorithmen zur Früherkennung von möglicherweise gefährdeten Spielern hervor.

Während der über siebenstündigen Anhörung wurde deutlich, dass der Glücksspielstaatsvertrag von einem Großteil der Beteiligten positiv bewertet wird. Aufgrund der vorgebrachten Argumente wurde jedoch ebenfalls ersichtlich, dass in Bezug auf das Gesetzesvorhaben noch immer Klärungsbedarf herrscht.