Freitag, 29. März 2024

Glücksspielstaatsvertrag NRW: Qualität der Spielhallen wichtiger als Mindestabstand

Landtag NRW

Die erste Lesung zum Gesetz zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) 2021 soll auf der heutigen Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen Teil der Tagesordnung sein. In diesem Rahmen sollen auch die Änderungen vorgestellt werden, die am GlüStV vorgenommen wurden. Dies berichtete der Isa-Guide am Dienstag.

Die Anpassungen einiger Passagen im GlüStV waren das Ergebnis der Diskussionen des Hauptausschusses des Landtags von Nordrhein-Westfalen am 1. März, an dem 22 Vertreter aus der Branche sowie aus der Forschung teilgenommen hatten.

Die wichtigste Änderung besteht in der Hervorhebung der Qualität der Spielhallen in Bezug auf den Spielerschutz, der die ehemals strikten Vorgaben hinsichtlich der Mindestabstände aufweicht. So heißt es in der am 18. März veröffentlichten Fassung des Glücksspielstaatsvertrags wie folgt:

[…] Zusätzlich wird für Spielhallen, die zusätzliche qualitative Voraussetzungen zum Spielschutz einhalten, ein geringerer Mindestabstand von 100 Metern zueinander eingeführt. In Bezug auf Wettvermittlungsstellen wird der Abstand untereinander auf 100 Meter reduziert. Der Abstand von Wettvermittlungsstellen und Spielhallen zu öffentlichen Schulen und zu Kinder- und Jugendeinrichtungen bleibt jeweils bei 350 Metern.

Deutsche Automatenwirtschaft begrüßt die Änderungen

Dass der neue Gesetzentwurf die Qualität einer Spielhalle stärker in den Fokus rücke als bisher, sei eine erfreuliche Nachricht für das legale Spielangebot in Nordrhein-Westfalen, sagten der Vorstandssprecher des Dachverbands Deutsche Automatenwirtschaft (DAW) Georg Stecker und der Vorsitzende des Deutschen Automaten-Verbands (DAV) Horst Hartmann.

Weiter heißt es in der Erklärung von Stecker und Hartmann:

Gleichzeitig wird durch die Entscheidung, bei der Regulierung stärker auf qualitative Kriterien zu setzen, die Qualität des Spielhallenmarktes in Nordrhein-Westfalen insgesamt weiter gesteigert und der Erhalt ordentlicher Betriebe mit einem nachweislich besonders hohen Maß an Spieler- und Jugendschutz ermöglicht. Mit Blick auf die Erfüllung des wichtigen Kanalisierungsauftrags aus dem Glücksspielstaatsvertrag ist das ein vorausschauender und sehr begrüßenswerter Schritt.

Dennoch gebe es einige Aspekte, die einer Überarbeitung bedürfen. So müssten bei der Konzessionsvergabe die betrieblichen Investitionszyklen der Spielhallen stärker berücksichtigt werden. Auf diese Weise erhielten die Unternehmen Planungs- und Investitionssicherheit, erklärten die Branchenvertreter.

Ob die Änderungen so vom Landtag angenommen werden oder ob eine erneute Überarbeitung des Entwurfs notwendig ist, wird die heutige Sitzung zeigen.