Freitag, 26. April 2024

Österreich: Härteres Vorgehen gegen illegales Glücksspiel geplant

Ein alter Spielautomat

Der österreichische Innenminister Karl Nehammer will härter gegen das illegale Glücksspiel vorgehen. Der ÖVP-Politiker plane ein neues Gesetz, das der Polizei eine bessere Handhabe gegen die Betreiber unerlaubter Spielangebote bieten solle, hat der Österreichische Rundfunk (ORF) heute Morgen berichtet.

Grund für eine Gesetzesreform seien die aktuellen Regelungen in der Strafverfolgung des illegalen Glücksspiels. Aus Polizeikreisen heiße es, die Bestimmungen machten die Ermittlungen zu „zäh“ und „zahnlos“, so der ORF. Würden illegale Spielstätten nach einer Razzia geschlossen, öffneten diese oft an einem anderen Ort wieder.

Die österreichische Polizei ist in den vergangenen Wochen verstärkt gegen illegale Spielhallen vorgegangen. Bei der Operation „Jackpot“ wurden am 25. September insgesamt 34 Objekte in Salzburg, Oberösterreich und Wien durchsucht. Im Zuge der Polizeiaktion wurden 177 Spielautomaten, 45.000 Euro Bargeld und 49 Luxusuhren sichergestellt.

Polizei soll Hilfe erhalten

Um den Kampf gegen das organisierte Verbrechen in Österreich effektiver führen zu können, arbeite bereits eine Arbeitsgruppe an der Entstehung des neuen Gesetzes, erklärte Nehammer im Gespräch mit dem ORF:

„Es gibt jetzt eine Arbeitsgruppe zwischen Bundesministerium für Inneres und dem Bundesministerium für Finanzen, um hier zu einem Prozess zu kommen, dass wir rechtliche Bestimmungen bekommen im Strafrecht, um hier auch als Polizei gegen die organisierte Kriminalität im Zusammenhang mit illegalem Glücksspiel vorgehen zu können.“

Auch Roman Neßhold vom Institut Glücksspiel & Abhängigkeit sehe Bedarf in einer Überarbeitung der Regelungen. Da illegales Glücksspiel kein eigener Straftatbestand sei, würden noch immer Begleitdelikte wie Waffen- und Drogenbesitz verfolgt. Allerdings müsse das „organisierte, kriminelle Glücksspiel“ gestraft werden, so der Spielerschützer.

Wann wird das Gesetz kommen?

Wann das neue Gesetz in Kraft treten könnte, stehe derzeit noch nicht fest. Innenminister Nehammer wolle es allerdings im Jahre 2021 „durchbringen“.

Frühestens sei mit einem Entwurf zum Anfang des nächsten Jahres zu rechnen. Einen konkreten Zeitplan gäbe es für die Realisierung des Gesetzesvorhabens allerdings nicht.