Samstag, 20. April 2024

Online-Glücksspiel in Deutschland: Leitlinien für Übergangs­phase beschlossen

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Die obersten Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder haben am Mittwoch gemeinsame Übergangsregeln für das Online-Glücksspiel in Deutschland veröffentlicht. Bis zum geplanten Inkrafttreten des neuen GlüStV am 1. Juli 2021 dürfen Anbieter im Rahmen der Leitlinien erstmals Online-Glücksspiele anbieten, ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen. Um die Anforderungen der „Zuverlässigkeit“ zu erfüllen, müssen die Unternehmen ab dem 15. Oktober 2020 allerdings eine Fülle von Maßnahmen umsetzen.

Die wichtigsten Anforderungen zum Spielerschutz

Um geduldete Online-Glücksspielangebote in Deutschland anbieten zu können, müssen die Betreiber insbesondere neue Richtlinien zum Spielerschutz realisieren. Diese umfassen unter anderem:

    • Darstellung der Angebote in deutscher Sprache.
    • „Ausschluss minderjähriger oder gesperrter Spieler“ durch „Identifizierung und Authentifizierung“.
    • Aufforderung an Spieler, bei der Registrierung „ein monatliches Einzahlungslimit von 1.000 Euro“ festzulegen.
    • Verpflichtung der Anbieter gegenüber dem Spieler „über die jeweils kumulierten Einsätze, Gewinne und Verluste der jeweils vorangegangenen 30 Tage zu informieren.“
    • Einführung einer 24-Stunden-Sperre („Panik-Knopf“) sowie ein stündlicher „Reality Check“. Für virtuelle Automatenspiele gilt, dass die weitere Teilnahme „erst fünf Minuten nach Bestätigung des Reality Checks zulässig“ ist.
    • Aufklärung über die Risiken der Glücksspiels unmittelbar bei Spielteilnahme.
  • Verpflichtung der Anbieter, ein „automatisiertes Spielsuchtfrüherkennungssystem“ einzurichten.

Besondere Anforderungen für virtuelle Automatenspiele

Neben allgemeinen Bedingungen zum Spielerschutz sind von den Online-Glücksspielanbietern bis zum 15. Oktober besondere Anforderungen für virtuelle Automatenspiele zu verwirklichen.

So darf das virtuelle Automatenspiel:

  • „nur infolge einer entsprechenden Erklärung des Spielers beginnen.“
  • Das gleichzeitige Spielen mehrerer virtueller Spielautomaten auf einer Domain ist zukünftig untersagt. Betreiber sollen dies durch technische Maßnahmen sicherstellen.

Ab 15. Dezember 2020 gelten weitere Einschränkungen für virtuelle Automaten

Bis zum 15. Dezember müssen Anbieter gewährleisten, dass:

  • ein Spiel mindestens fünf Sekunden dauert.
  • Der Einsatz pro Spiel nicht einen Euro überschreitet
  • In Rahmen der „Veranstaltung und dem Vertrieb“ virtueller Spielautomaten dürfen nicht länger die Begriffe „Casino“ und „Casinospiele“ verwendet werden.
  • Spielern sind Gewinnwahrscheinlichkeiten und Auszahlungsquoten pro Euro verständlich anzuzeigen.

Änderungen auch beim Online-Poker

Für das Online-Poker gilt:

  • Spieler dürfen in Zukunft nur noch zufällig einem oder mehreren Tischen zugewiesen werden.
  • Gespielt werden darf nur noch an bis zu vier Tischen gleichzeitig.
  • Zulässig sollen nur noch Spiele sein, an denen natürliche Personen gegeneinander spielen.
  • Eine Tischauswahl durch den Spieler darf nicht mehr stattfinden.

Kritik kommt aus der Branche

Die Vereinbarung neuer Übergangsregelungen hat in der Branche für Kritik gesorgt. In einer Stellungnahme hat der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) die Maßnahmen am Donnerstag als „politisches Kalkül“ bezeichnet. Laut Mathias Dahms, dem Präsidenten des DSWV, sei die Umsetzungsfrist für die Maßnahmen viel zu kurz:

„Eine nur zweiwöchige Implementierungsfrist von komplexen IT-Projekten ist ein Ding der Unmöglichkeit. Unter normalen Bedingungen benötigt so ein Prozess einen Zeitrahmen von mehreren Monaten. Jeder, der sich mit der Materie beschäftigt, weiß das. In einigen Bundesländern scheint der Frust über die Neuregulierung des Glücksspielwesens jedoch grenzenlos zu sein.“

Privaten Glücksspielanbietern solle es „scheinbar möglichst schwer gemacht werden“, so Dahms weiter.

Welche Firmen die Umstellung erfolgreich schaffen, bleibt abzuwarten. Viele Spieler könnten womöglich erst davon erfahren, wenn sie am 15. Oktober ihre Online-Glücksspielkonten aufrufen.