Freitag, 29. März 2024

Pforzheim: Rettung maroder Schwimmbäder mit Lotterie?

Schwimmbad

Der Gemeinderat von Pforzheim, Baden-Württemberg, hat das Konzept einer Soziallotterie vorgestellt. Mit dem Erlös sollten die maroden Schwimmbäder der Stadt saniert werden. Allerdings scheiterte das Vorhaben am Karlsruher Regierungspräsidium, berichtete der SWR am Freitag.

In einem siebenseitigen Konzept habe der Gemeinderat die Idee präsentiert, dass 100.000 Lose für je 10 Euro mit einem Hauptgewinn in Höhe von 100.000 Euro verkauft werden sollten.

Auf diese Weise könne das „Bedürfnis nach Glückspiel in der städtischen Bevölkerung ohne Suchtpotential unter gleichzeitiger Förderung eines sozialen Zwecks“ befriedigt werden. Der Erlös solle in die Sanierung der Schwimmbäder fließen.

Pleitegeier kreist über Pforzheimer Bäder

Jahrzehntelang sei in die Bäder aus den 60er und 70er Jahren nicht investiert worden. Zwei Hallenbäder hätten aufgrund ihres desolaten Zustands sogar gänzlich schließen müssen. Zudem sei die Zukunft des Freibads ungewiss. Zwar seien Neubauten in Planung, doch bis zur Fertigstellung dauere es noch, so der SWR.

Lotterie stößt nicht überall auf Zustimmung

Gemeinderat Andreas Sarow (CDU) habe die Idee als „charmant und mutig“ bezeichnet. Seine Kollegin Jaqueline Roos (SPD) habe jedoch entgegnet, die Ideengeber im Rathaus hätten „komplett das Hirn ausgeschaltet“.

Roos sagte:

Ich habe es kaum glauben können. Ich habe gedacht, da muss jemand zu nächtlicher Stunde aus einem Alptraum aufgewacht und auf solche Sachen gekommen sein. Dem zuständigen Mitarbeiter ist das Home-Office nicht bekommen. Das ist ein Akt der Verzweiflung.

Seit Jahren werde versucht, das Glücksspiel aus der Stadt zu verbannen, so Roos weiter. Dieses durch die Hintertür wieder einzuführen, sei nicht richtig. Die Menschen sollten vor Spielsucht geschützt werden. Da könne man nicht das Gegenteil tun und zum Glücksspiel animieren. Das sei unsozial, so Roos.

Dem Traum vom Geldregen zur Sanierung der Schwimmbäder setzte schließlich das Regierungspräsidium in Karlsruhe ein Ende. Glücksspielangebote gehörten nicht zu den kommunalen Aufgaben.

Das Vorhaben könne weder dem Bereich der kommunalen Daseinsvorsoge zugeordnet werden, noch könne es aufgrund seines spekulativen Charakters überhaupt in einen rechtlich zulässigen Rahmen eingeordnet werden, erklärte die Behörde. Und so sei das Konzept wieder in den Schubladen verschwunden, bevor es politisch habe diskutiert werden können.