Mittwoch, 08. Mai 2024

Prozessauftakt: Mordversuch vor Wettbüro in Duisburg

Duisburg

In Duisburg hat gestern der Prozess um einen versuchten Mord vor einem Wettbüro begonnen. Dem Angeklagten (59) wird vorgeworfen, im vergangenen Oktober auf einen 42-Jährigen eingestochen zu haben, den er aus dem Wettbüro gekannt haben soll.

Wie ein Sprecher des Landgerichts Duisburg erklärt, werfe die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor, versucht zu haben, einen anderen Menschen heimtückisch zu ermorden.

Die Tat habe sich im Oktober 2020 vor einem Wettbüro in der Duisburger Innenstadt ereignet. Hier sei das Opfer auf den mutmaßlichen Täter getroffen. Das Opfer habe beim Prozess beschrieben, dass er den Angeklagten seit ungefähr einem Jahr oberflächlich aus dem Wettbüro gekannt habe.

Er habe gerade eine Wette platzieren wollen, als er seinen Bekannten auf der Straße entdeckt habe und hinausgegangen sei, um sich mit ihm zu unterhalten:

Er glaubte, ein gemeinsamer Bekannter habe mich geschickt und dass ich schlecht über ihn reden wolle.

Das Opfer habe daraufhin geantwortet, er wisse nicht, wovon die Rede sei. Daraufhin habe der Täter das Messer gezogen und sofort zugestochen. Wie die Neue Ruhr Zeitung berichtet, sei der 42-Jährige nach den ersten beiden Stichen zu Boden gegangen. Daraufhin habe der Täter noch einmal zugestochen. Erst dann hätten Zeugen ihn packen und von seinem Opfer wegziehen können.

Juristisch entscheidend: Ein Stich in Nähe des Herzens

Einer der Stiche habe sich in der Nähe des Herzens befunden. Damit, so die Staatsanwaltschaft, habe der Täter den möglichen Tod seines Opfers billigend in Kauf genommen.

Physisch sei allerdings der Stich in den Arm bedeutender, denn dabei sei die Hauptschlagader durchtrennt worden. Nach Medienangaben habe die Staatsanwältin im Prozess erklärt:

Durch den Angriff des Angeschuldigten erlitt der Geschädigte eine lebensgefährliche Verletzung an einer tiefen Arterie des linken Oberarms. Aufgrund der Eröffnung der Schlagader sowie der Verletzung der Muskulatur und des anliegenden Hautnervs war eine aufwendige operative Rekonstruktion erforderlich.

Das Motiv für die Tat sei bis heute unklar. Der Angeklagte habe sich weder gegenüber der Polizei noch gegenüber dem Haftrichter dahingehend geäußert. Auch beim Prozessauftakt habe er weder zu seiner Person noch zur Sache Angaben gemacht, sondern gemeint, er wolle erst einmal zuhören.

Ob er sich im Laufe des Prozesses zur Messerstecherei vor dem Wettbüro äußern wird, wird sich möglicherweise noch in diesem Monat zeigen. Bis zum 25. Mai sind zwei weitere Sitzungen geplant.