Mittwoch, 24. April 2024

Schweizer Psychiater warnt vor erneuter Zulassung von Spielautomaten im Gastgewerbe

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Am kommenden Sonntag können die Einwohner des Schweizer Kantons Zürich per Referendum darüber abstimmen, ob Spielautomaten im Gastgewerbe erlaubt werden sollen. Der Schweizer Suchtexperte und Psychiater Mario Gmür warnt vor einer erneuten Legalisierung der Geldspielgeräte. Gegenüber den Zürcher Medien äußerte er seine Besorgnis.

Gmür, der als bekannter Glücksspiel-Kritiker nach eigener Aussage Hausverbot im Casino Zürich habe, kämpfe bereits seit Anfang der 90er Jahre gegen die einarmigen Banditen im Gastgewerbe. Mit dem per Referendum beschlossenen Verbot der Geldspielgeräte im Kanton Zürich im Jahr 1994 habe er den Kampf gewonnen, beschreibt die Zürcher Zeitung Lokalinfo.

Doch nun scheine sich das Blatt erneut zu wenden. Gmür gehe davon aus, dass die Zürcher am Sonntag für eine Erlaubnis von Spielautomaten im Gastgewerbe stimmten. Grund dafür sei, dass die Bevölkerung kein ausreichendes Bewusstsein vom Problem der Spielsucht habe, erklärt er.

Spielsucht heute wie damals ein Problem

Damals sei das Problembewusstsein über Spielsucht in Zürich deutlich höher gewesen. Vor dem Spielautomaten-Verbot habe es 6.400 Geräte in Bars und Salons gegeben und diese hätten zu einer sichtbaren „Spielsuchtepidemie“ geführt. Das Problem sei vor allem aufgefallen, da in anderen Kantonen, in denen die Automaten nicht erlaubt gewesen seien, „Spielsucht völlig unbekannt“ gewesen sei.

Dass von Spielautomaten heutzutage kein Risiko mehr ausgehe, sei „völlig falsch“. Gmür erläutert:

Es sind schwer suchterzeugende Geräte wie vor 25 Jahren. Erstens sind es keine Geschicklichkeitsspiele, sondern Glücksspiele, mit einem anfänglichen Geschicklichkeitsanteil. Zweitens ist dieses Glücksspiel, wie alle Glücksspiele auf der Welt, asymmetrisch zugunsten des Spielanbieters eingestellt.

Spieler könnten zwar bei einmaligem Spielen durchaus gewinnen, würden beim wiederholten Spielen über Stunden jedoch alles verlieren. Für süchtige Spieler sei dies besonders fatal, denn oft verspielten sie so auf Dauer ihre gesamte Existenz.

Der Wirt, der die Geräte aufstelle, profitiere davon. Ebenso der Automatenbetreiber, der die Hälfte der Einnahmen erhalte. Soziale Kontrolle sei auch im landbasierten Sektor nicht zwingend gegeben, wenn der Wirt „aus eigenem Interesse Spielsüchtige nicht wegweisen“ werde.

Kritik an der Kantonalpolitik

Während die Bevölkerung nicht genügend für das Thema sensibilisiert sei und Kampagnen gegen das neue Gesetz über deutlich weniger finanzielle Mittel verfügten, richte sich Gmürs Kritik jedoch vor allem gegen politische Parteien. Besonders das Umschwenken der Sozialdemokratischen Partei (SP) könne er nicht nachvollziehen.

Dass die SP die Rückkehr der einarmigen Banditen in unserem Kanton befürwortet, ist unbegreiflich und dubios, ist sie doch sonst gegen die Ausbeutung von menschlichen Schwächen.

Die Partei ignoriere „mutwillig und nonchalant“, dass die Zahl der Spielsüchtigen nach Legalisierung der Spielautomaten, unweigerlich um einige Tausend wachsen werde. Insgesamt werde das von den Grünen und der EVP initiierte Referendum gegen das Gesetz mit großer Wahrscheinlichkeit keinen Erfolg haben.