Samstag, 27. Juli 2024

Rheinland-Pfalz verabschiedet Landesglücks­spielgesetz

Landtag Rheinland-Pfalz|Spielautomaten

Der Landtag von Rheinland-Pfalz hat am Donnerstag einstimmig der Novellierung des Landesglücksspielgesetz zugestimmt. Für die Umsetzung verpflichtender Mindestabstände von 500 m wurde bereits bestehenden Spielhallen eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2028 eingeräumt.

SPD-Fraktionsmitglied Michael Hüttner bezeichnete während seiner Rede den am 1. Juli in Kraft tretenden Glücksspielstaatsvertrag als „Meilenstein“. Er biete viele Maßnahmen zu Spielerschutz und Spielsuchtprävention. Auf Landesebene machte der Glücksspielstaatsvertrag die Verabschiedung eines neuen Landesglücksspielgesetzes erforderlich.

Diskussionen zum Landesglücksspielgesetz von Unstimmigkeiten geprägt

Bereits im Januar habe sich der Landtag damit befasst, sich damals jedoch für eine Vertagung entschieden. Grund hierfür seien Unstimmigkeiten gewesen. So hätten die Kommunen beispielsweise Einnahmenausfälle zu bedenken gegeben.

Erst Anfang Juni bezeichnete der Chefredakteur Zeitschrift KOMMUNAL in seinem Kommentar die Kommunen als Verlierer der Glücksspielnovellierungen. Die geforderten Mindestabstände zwischen Spielhallen führten in vielen Bundeländern zu Schließungen. Dies habe massive Einnahmeeinbußen für die Kommunen und den Verlust zahlreicher Arbeitsplätze zur Folge. Zugleich jedoch sei das Online-Glücksspiel mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag legal jederzeit und allerorts zugänglich. Einige Kommunen in Deutschland setzen sich daher für Entscheidungsbefugnisse ein.

Nachdem das Landesglücksspielgesetz in der vergangenen Legislaturperiode nicht verabschiedet worden sei, sei es jetzt erst zur Abstimmung gekommen. In seiner aktuellen Form sei es ein hervorragender Kompromiss zwischen Spielerschutz und Anpassung an die Gegebenheiten des Marktes.

Spielerschutz und Erhalt von Arbeitsplätzen im Spannungsfeld

Gordon Schnieder (CDU) wies in einem Redebeitrag ebenfalls auf die scharfe Kritik am ursprünglichen Entwurf hin und bewerte als positiv, dass nun ein neuer Entwurf zur Abstimmung stehe, wenn auch mit Einschränkungen:

Der jetzige Entwurf enthält Lichtblicke, dokumentiert aber auch weiterhin eine Irrfahrt, auf der sich die einbringenden Fraktionen bei der Glücksspielregulierung gerade bei den terrestrischen Angeboten befinden.

Zu sehr werde an einer Regulierung auf Grundlage von „Zentimetermaß und Taschenrechner“ festgehalten. Stattdessen fordere seine Fraktion Regelungen anhand qualitativer Kriterien. Auch der nachgebesserte Entwurf garantiere jedoch nicht die geforderte Kanalisierung des „Spieltriebes“ der Bevölkerung.

Spielautomaten

In Rheinland-Pfalz könnten künftig durch Spielhallen-Schließungen Arbeitsplatzverluste drohen. (Bild: Pixabay)

Die CDU kritisiere die zeitliche Begrenzung der Genehmigung der bestehenden Spielhallen. Statt für eine siebenjährige Befristung spreche er sich für den dauerhaften Weiterbetrieb etablierter Spielstätten aus. Die Landeregierung verlege den Verlust von rund 2.000 Arbeitsplätzen aktuell lediglich in die Zukunft und die Kommunen würden „im Regen stehen gelassen“.

Vor Ablauf der Befristung von sieben Jahren sei daher eine erneute Revision der Landesglücksspielgesetze sinnvoll.

Carl-Bernhard von Heusinger (Bündnis 90/Die Grünen) dagegen wies darauf hin, dass seine Fraktion stets den Forderungen der Spielsuchtexperten Gehör geschenkt habe. Er hätte es begrüßt, wären im Vorfeld der Abstimmung mehr Wohlfahrtsverbände und Suchtberatungsstellen zu Anhörung gekommen.

Exzessives Glücksspiel sei keine Bagatelle, sondern führe zu wirtschaftlichen und sozialen Problemen. Daher begrüße seine Partei, dass das neue Landesglücksspielgesetz dem Spielerschutz besser Rechnung trage. Besonders hervorzuheben seien dabei unter anderem das bundesweite Spielersperrsystem und die Einsatzgrenzen.