Dienstag, 19. März 2024

Rheinland-Pfalz: Mindest­abstand für Spiel­hallen weiter außer Kraft

Spielhalle

Am Dienstag wurde in Rheinland-Pfalz der Entwurf des Koalitionsvertrages der kommenden Landesregierung vorgelegt. Betreiber von Spielhallen dürften aufatmen, denn für die Durchsetzung des Mindestabstands von 500 Metern ist eine Übergangsfrist von weiteren sieben Jahren vorgesehen.

Der Entwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP stellt die Verlängerung einer bereits geltenden Ausnahmeregelung dar. Somit können Spielhallen vorerst weiter betrieben werden, auch wenn sie näher als 500 Meter beieinander liegen.

Der Vorsitzende des Automaten-Verbandes Rheinland-Pfalz (AVRP) Wolfgang Götz betonte: Wir sind sehr erleichtert über die Ankündigung der Ampel-Partner, unseren Betrieben in Rheinland-Pfalz eine Zukunft zu geben. Eine vorausschauende Entscheidung, die auch helfen wird, illegalen Spielangeboten vorzubeugen.

Die Automatenwirtschaft könne nun „deutlich positiver in die Zukunft als noch zu Jahresbeginn“ blicken, so der AVRP-Vorsitzende. Vertreter der Branche hatten gewarnt, dass der Mindestabstand zum Verlust von 2.500 Arbeitsplätzen führen könne, da rund die Hälfte der Spielhallen vor dem Aus stünde.

Ähnlich zufrieden äußerte sich Georg Stecker, Vorstandssprecher des Dachverbandes Die Deutsche Automatenwirtschaft (DAW). Der Erhalt von Betrieben und Arbeitsplätzen sei eine gute Nachricht. Nun bleibe abzuwarten, wie die genaue Ausgestaltung der Regelungen aussehen werde.

Koalition will Anzahl der Spielhallen weiterhin reduzieren

Am Ziel der Politiker, die Anzahl der Spielhallen im Land zu verringern, solle die „letztmalig“ verlängerte Übergangsphase nichts ändern. Der Aufschub sei durch die Pandemie-bedingten Auswirkungen auf Wirtschaft und Arbeitsplätze begründet.

Allerdings wolle die kommende Regierung den Spielerschutz weiter intensivieren. So seien weitere „Auflagen, Qualifizierungsanforderungen und eine Verbesserung der Situation der Suchtbekämpfung“ vorgesehen.

Während die Glücksspielwirtschaft den Vertragsentwurf begrüßt, äußerten Spielsuchtexperten ihr Bedauern über die Fristverlängerung. So erklärte die Landesstelle für Suchtfragen in Rheinland-Pfalz, sie hätte sich gewünscht, dass die Zahl der Spielhallen mit einem ab Sommer gültigen Mindestabstand sinke.

Die Neuregelung der Übergangsfrist war notwendig geworden, da diese nach dem bestehenden Landesglücksspielgesetz am 30. Juni 2021 ausläuft. Einen Tag später tritt der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft, dessen Regelungen in Landesrecht umgesetzt werden müssen.

Der Koalitionsvertrag muss noch von den Fraktionen der an der Ampelregierung beteiligten Parteien bestätigt werden. Dies soll in den kommenden Tagen geschehen. Die Verlängerung der Übergangsfrist wäre damit rechtskräftig.