Donnerstag, 25. April 2024

Zustimmung in Sachsen-Anhalt: Glücks­spiel­staatsvertrag nimmt letzte Hürde

Landtag Sachsen-Anhalt

Am Mittwochabend stimmte der Landtag von Sachsen-Anhalt über den Glücksspielstaatsvertrag ab. Dabei wurde das neue Gesetz mit den Stimmen der Koalition aus CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen abgesegnet. Damit hat das Vorhaben auf dem Weg zu seiner Verwirklichung die letzte große parlamentarische Hürde genommen.

Zustimmung bereits im Vorfeld bekräftigt

Das Ergebnis ist keine Überraschung, denn bereits zuvor hatten Vertreter der Fraktionen der Kenia-Koalition erklärt, dass sie dem Vertrag zustimmen würden. Auch die vor der Abstimmung von den Politikern der im Landtag vertretenen Parteien noch einmal dargelegten Standpunkte waren für Beobachter nichts Neues.

Einleitend erinnerte Rüdiger Erben (SPD) an das langwierige, seit einem Jahr andauernde Verfahren und die im Parlament herrschende Skepsis:

Weil natürlich das grundsätzliche Problem mit dem Staatsvertrag das ist, (…) dass jahrelanges illegales Tun legalisiert wird. Und das ist das Grundproblem.

Zugleich äußerte er die Hoffnung, dass die neue Aufsichtsbehörde das Glücksspiel besser kontrollieren werde, als dies bisher geschehen sei. Anschließend brachten auch die Redner von CDU, Bündnis 90/Die Grünen sowie Die Linke ihre Bedenken zum Ausdruck. Trotzdem herrschte Einigkeit in der Frage, dass ein Vertrag besser als keiner sei.

Für die AfD betonte Jan Wenzel Schmidt die Mängel des Gesetzes. Dabei kritisierte er die seiner Ansicht nur schwer umsetzbaren Einsatzlimits und die geplante Besteuerung, die zur Abwanderung des legalen Angebotes führen werde.

Bei der abschließenden Abstimmung stimmten die Abgeordneten der Koalition mit ja. Die Vertreter der Partei Die Linke enthielten sich, während die AfD gegen den Gesetzesentwurf votierte.

Nachdem zuvor die Länderparlamente von 14 der 16 Bundesländer ihr Okay gaben, macht die Zustimmung der Politiker aus Magdeburg den Weg für den Staatsvertrag endgültig frei. Obwohl die erforderliche Mindestanzahl von 13 Parlamenten bereits am 24. März mit der Abstimmung in Schleswig-Holstein erreicht wurde, kam dem Votum aus Sachsen-Anhalt entscheidende Bedeutung zu. Grund dafür ist die neu zu gründende Glücksspielaufsicht, die ihren Sitz im sachsen-anhaltinischen Halle haben soll. Die Zustimmung des Bundeslandes war deshalb zwingend erforderlich.

Dem positiven Abstimmungsergebnis den Weg bereitet hatte die Landesregierung schon Ende Januar, als sie dem Gesetzentwurf zustimmte. Gleiches tat der Ausschuss für Inneres und Sport, der den Abgeordneten ebenfalls empfahl, den Gesetzentwurf in seiner aktuellen Fassung anzunehmen.

Nun fehlt lediglich noch die Abstimmung im Landtag von Nordrhein-Westfalen. Diese soll kommende Woche erfolgen. Doch auch im Falle eines höchst unwahrscheinlichen, negativen Votums dürfte dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages am 1. Juli 2021 nichts mehr im Wege stehen.