Montag, 29. April 2024

Schleswig-Holstein eröffnet Vergabe­verfahren für Online-Casino-Lizenzen

Leuchtturm Würfel Karten Jetons In Schleswig-Holstein werden Online-Casinos neu lizenziert (Bilder: Pixabay, Komposition: casinoonline.de)

Schleswig-Holstein kommt bei der Neuregulierung des Online-Glücksspiels voran. Am Montag gab das Innenministerium von Deutschlands nördlichstem Bundesland bekannt, dass das Verfahren zur Erteilung von Erlaubnissen für Online-Casinos am 25. April offiziell begonnen habe. Damit solle künftig auch die Online-Veranstaltung klassischer Casinospiele wie Roulette, Baccarat und Black Jack in Schleswig-Holstein neben dem stationären Betrieb möglich sein.

Vier Lizenzen für Online-Casinos

Interessierte Glücksspiel-Anbieter sind damit aufgerufen, sich bei der Behörde um eine der insgesamt vier zu vergebenden Online-Lizenzen zu bewerben. Grundlagen für das nun gestartete Verfahren bildeten der Glücksspielstaatsvertrag mit seiner darin enthaltenen Öffnungsklausel und das Gesetz des Landes Schleswig-Holstein zur Ausführung des Staatsvertrages zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland.

Als Grund für die bevorstehende Lizenzierung nennt das Ministerium in der gestrigen Bekanntmachung:

Durch die Erteilung einer Erlaubnis für die Veranstaltung von Online-Casinospielen wird die Nachfrage nach Glücksspielen hin zu erlaubten Angeboten kanalisiert.

Auch erste Details zum Verwaltungsverfahren gab das Innenministerium bekannt. Vor der Erteilung einer Erlaubnis sehe es eine „Eignungsprüfung und umfassende Prüfung der Erreichung der Ziele des Glücksspielstaatsvertrags 2021“ vor.

Auch die Gültigkeitsdauer der Lizenzen wurde bekannt. So solle deren Laufzeit auf 15 Jahre festgelegt werden. Gleichzeitig werden die Aspiranten darauf hingewiesen, dass die Teilnahme am Vergabeverfahren in Schleswig-Holstein gebührenpflichtig ist.

Laut Glücksspielstaatsvertrag ist die Regulierung der Online-Casinos Sache der Bundesländer. Deren Glücksspielbehörden haben dabei grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Sie können entweder eine Lizenz an einen staatlichen Monopolanbieter vergeben oder Genehmigungen an mehrere Anbieter verteilen. Deren Anzahl darf jedoch nicht die Summe der in dem Land existierenden lizenzierten Spielbanken übersteigen. In Schleswig-Holstein wären dies insgesamt fünf. Da die staatliche Lotteriegesellschaft eine von ihnen erhalten soll, sind vier Lizenzen für privatwirtschaftliche Betreiber vorgesehen.

Mit der Entscheidung folgt Schleswig-Holstein dem Weg, den zuvor die Regierung von Nordrhein-Westfalen genommen hatte. Auch in Deutschlands bevölkerungsreichstem Bundesland werden die Lizenzen für Online-Casinos an mehrere Anbieter vergeben.

In Thüringen hingegen entschieden sich die Regierenden für die andere Lösung. Sie legten im Thüringer Spielbankgesetz fest, dass der Betrieb auch aus Gründen des Spielerschutzes von einem staatlichen Anbieter übernommen werden soll. Einen Lizenznehmer gibt es noch nicht, jedoch spekulieren Medien, dass die Thüringer Staatslotterie der künftige Betreiber der klassischen Online-Casinospiele sein werden könnte.