Mittwoch, 13. November 2024

Diskussion um Einzahlungs­limits: Schwedisches Gericht begünstigt Schlupfloch für Online-Casinos

Paragraphenzeichen Richterhammer

Im schwedischen Online-Glücksspiel-Sektor sorgen seit knapp einem Jahr Corona-bedingte Einzahlungslimits für Aufruhr. Ein neues Gerichtsurteil dürfte den betroffenen Online-Casinos nun jedoch sehr entgegen kommen. Die schwedische Glücksspielaufsicht Spelinspektionen hat die Sachlage am Dienstag auf ihrer Webseite erklärt [Seite auf Schwedisch].

Auf Veranlassung des schwedischen Sozialversicherungsministers Ardalan Shekarabi ist seit Juli 2020 eine neue „Corona-Glücksspiel-Verordnung“ in Kraft. Neben einem wöchentlichen Einzahlungslimit von 5.000 SEK (494 Euro) beinhaltet diese auch ein Bonuslimit von 100 SEK (9,90 Euro). Das von der Regierung immer wieder als temporär bezeichnete Limit ist bereits mehrmals verlängert worden. Nach aktuellem Stand soll dieses noch bis Mitte November gelten.

Demnach hätten mehrere Online-Casinos das wöchentliche Einzahlungslimit von 5.000 SEK innerhalb des letzten Jahres geschickt umgangen. Dies sei möglich gewesen, da sich das Limit per gesetzlicher Regelung konkret auf Online-Casinospiele, nicht aber auf Sportwetten, Pferdewetten, Lotto oder Bingo beziehe.

Einige Anbieter, darunter die Kindred-Tochter Spooniker und der staatliche Pferdewetten-Anbieter AB Trav och Galopp (ATG), hätten es ihren Kunden ermöglicht, mehr als 5.000 SEK pro Woche einzuzahlen. Die Kunden hätten dazu das von den Betreibern zur Verfügung gestellte selbst wählbare Einzahlungslimit kurzfristig über die 5.000 SEK erhöhen können.

Während das Limit erhöht gewesen sei, seien den Spielern die Online-Casinospiele unzugänglich gemacht worden. Sobald sie das Limit jedoch wieder auf 5.000 Euro heruntergesetzt hätten, hätten sie auch wieder im Online-Casino-Bereich spielen können. Das Geld, welches sie in der Zwischenzeit eingezahlt hätten, hätten sie dann ungehindert bei den Online-Casinospielen einsetzen können.

Regelung nicht präzise genug formuliert?

Nach Ansicht der Spelinspektionen handle es sich trotz der offenbaren Gesetzeslücke um einen Regelverstoß. Die Behörde hatte daher die Anbieter Spooniker und ATG im Dezember mit Strafandrohung abgemahnt. Für jede weitere Woche, in der sie das Einzahlungslimit umgingen, sollten sie 1 Mio. SEK (99.000 Euro) Strafe zahlen.

Spooniker habe dagegen jedoch Berufung eingelegt und sich auf die tatsächliche Formulierung der Verordnung berufen. Mit Erfolg: am 28. Mai 2021 habe das Berufungsgericht in Linköping mit einem Gerichtsurteil bestätigt, dass die Anbieter durch Annahme höherer Einzahlungsbeträge nicht gegen das Gesetz verstoßen hätten.

Für die Spelinspektionen dürfte dieses Urteil ärgerlich sein. So hatte die Behörde die Regierung im April zum wiederholten Mal aufgefordert, die Verordnung eindeutiger zu formulieren, um derartige Schlupflöcher zu vermeiden.

Die Verordnung verhindert nicht, dass Spielern, die ihr Einzahlungslimit auf über 5.000 SEK erhöhen, anschließend keine kommerziellen Online-Spiele angeboten werden, sobald das Einzahlungslimit wieder auf ein Maximum von 5.000 Euro begrenzt wird […] Diese Frage muss für Lizenznehmer, die sowohl kommerzielle Online-Spiele als auch Wetten anbieten, geklärt werden.

Ob die Regierung die Verordnung jedoch tatsächlich überarbeiten wird, bleibt fraglich. So bezeichnete Shekarabi die temporären Maßnahmen zuletzt als sehr „effizient, um für mehr Spielerschutz zu sorgen“. Weder die Spelinspektionen noch der schwedische Branchenverband BOS teilen diese Meinung jedoch.