Dienstag, 19. März 2024

Schwedische Werbeaufsicht verbietet irreführende Werbung des Maria Casinos

Reklamombudsmannen

Die schwedische Werbeaufsicht Reklamombudsmannen (RO) [Seite auf Englisch] hat eine Werbung des Maria Casinos verboten. Als Grund für die Verfügung gegen die zum Kindred-Konzern gehörende Marke gab die RO den irreführenden Inhalt des Werbespots an.

Strittige Werbeaussage

Die Werbeaufseher rügten einen Slogan, der in einem 20-sekündigen Clip präsentiert wurde. In dem auf dem TV-Sender Kanal 9 gesendeten Spot bezeichnete sich Maria Casino als „Schwedens populärste Glücksspiel-Seite“.

Diese Aussage habe der RO zufolge zu Beschwerden geführt, da es keine ausreichenden Belege für ihren Wahrheitsgehalt gäbe. Auf Nachfrage der Ermittler der Werbeaufsicht habe Kindreds Tochterunternehmen Spooniker, welches das Maria Casino betreibt, auf seine Webseite verwiesen.

Spooniker steht nicht das erste Mal im Zentrum von Ermittlungen. Erst im März hatte die Glücksspielbehörde Spelinspektionen eine Rekordstrafe in Höhe von umgerechnet 8,9 Mio. Euro gegen den Betreiber verhängt, weil dieser wiederholt gegen diverse Vorschriften verstoßen habe.

Auf der Webseite bezieht sich Spooniker auf eine Umfrage vom März 2020. In dieser waren 1.600 Menschen, die in den letzten 12 Monaten mindestens einmal gespielt hatten, nach dem von ihnen bevorzugten Online-Casino gefragt worden.

 

Mit 12,4 % der Stimmen erhielt das Maria Casino den größten Zuspruch, gefolgt von Mr. Green (6,3 %) und Casinostugan (3,4 %). Dies reichte der RO allerdings nicht zum Beleg der Behauptung, Schwedens beliebtestes Casino zu sein. Stattdessen werteten sie dies als Verstoß gegen Artikel 6 der Werberichtlinien. Dieser besagt, dass Werbeslogans durch Fakten gestützt sein müssen.

Werbung darf nicht irreführen

Aus diesem Grund verbot die RO die Fortsetzung der Werbung. Sie berief sich dabei zusätzlich auf Artikel 5 ihrer Statuten. Dort heißt es:

Die Marktkommunikation darf keine Darstellung von Worten enthalten, die den Verbraucher durch Übertreibung direkt oder indirekt irreführen sollen.

Zudem beanstandeten die Ermittler, dass der strittige Slogan sich generell auf Glücksspiel beziehe, wohingegen die Umfrage lediglich das Online-Spiel betroffen habe.

Dass die Werbekontrolleure weniger vor harten Maßnahmen zurückschrecken, zeigt sich nicht nur im Fall des Maria Casinos. So hat die RO allein seit Anfang Mai insgesamt sechs Anzeigen und Clips von Glücksspielunternehmen beanstandet und aufgrund von Verstößen gegen die Vorschriften verboten.