Freitag, 19. April 2024

Schweizer Kanton Basel-Landschaft nimmt Geldspielgesetz an

Basel-Landschaft Regierungsgebäude mit Flagge des Kantons

Das Parlament des Schweizer Kantons Basel-Landschaft hat am Donnerstag für die Annahme des Schweizer Geldspielgesetzes gestimmt. Wie die Basler Zeitung am Donnerstag berichtet hat, hätten die Parlamentarier mit einer deutlichen Mehrheit von 84 Stimmen für das Gesetz gestimmt. Es habe nur eine Gegenstimme und vier Enthaltungen gegeben.

Basel-Landschaft ist damit einer der letzten Kantone, der seine kantonalen Glücksspielgesetze an das seit dem 1. Januar 2019 geltende Geldspielgesetz anpasst. Die zugrundeliegende Vernehmlassung war jedoch bereits im Juni 2019 veröffentlicht worden.

Die darin enthaltenen Vorschläge zum kantonalen Glücksspielgesetz wurden nun mit einigen weiteren Änderungen offiziell übernommen. Für den Kanton bedeutet dies, dass der Glücksspielsektor insgesamt liberaler wird.

Eines der Hauptziele des Schweizer Geldspielgesetzes ist es, die interkantonale Glücksspiellandschaft zu vereinheitlichen. Alle 25 Kantone sind daher gezwungen, ihre kantonalen Glücksspielgesetze bis Ende des Jahres an das übergeordnete Geldspielgesetz anzupassen. Die Kantone dürfen dabei zusätzliche Restriktionen und Verbote einführen, die im Geldspielgesetz nicht enthalten sind. Das Gegenteil ist jedoch nicht erlaubt, da das Geldspielgesetz in allen Punkten die Mindestanforderungen diktiert.

So sieht das am Donnerstag abgesegnete „Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele“ (EG BGS) vor, dass alle nach § 2 und 3 im Geldspielgesetz vorgesehenen Grossspiele (Lotterien, Sportwetten, Geschicklichkeitsspiele) und Kleinspiele (Kleinlotterien, lokale Sportwetten, kleine Pokerturniere) auch im Kanton Basel-Landschaft erlaubt werden.

Bisher nicht erlaubt waren beispielsweise Pokerturniere sowie in öffentlichen Gastronomiebetrieben aufgestellte Spielautomaten mit Geldgewinnen.

Regulieren statt verbieten

Anders als letztes Jahr in der Vernehmlassung formuliert, sollen auch die Regelungen bezüglich der Kleinlotterien zu Unterhaltungszwecken gelockert werden. Bisher mussten sich die Betreiber um eine offizielle Bewilligung bemühen, um diese organisieren zu dürfen.

Die FDP-Fraktion habe jedoch den Antrag gestellt, die Bewilligungen abzuschaffen und stattdessen eine Meldepflicht einzuführen. Mit einer Mehrheit von 58 Stimmen (bei 26 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen) habe das Parlament den Vorschlag angenommen.

Die Annahme des Geldspielgesetzes basiere daher auf dem Prinzip „Regulieren statt Verbieten“. Auf der Webseite des Regierungsrates heißt es:

Das Einführungsgesetz sieht Regulieren statt Verbieten vor. […] Eine starke Regulierung soll hingegen den Gefahren der Spielsucht entgegenwirken. Für die Bevölkerung ändert sich nicht all zu viel, waren auch bislang viele Formen von Geldspiel bereits erlaubt.

Der Rat sei der Ansicht, dass Verbote nur dafür sorgen, dass sich das Glückspiel in andere Kantone oder ins Internet verlagere. Das Glücksspiel stattdessen vollumfänglich zu regulieren sei die beste Strategie, um eine sichere Glücksspiellandschaft zu kreieren.