Donnerstag, 28. März 2024

Schweiz: Kanton Bern diskutiert kantonale Adaption an das Geldspielgesetz

Rathaus Bern

Der Grosse Rat des Schweizer Kantons Bern hat Mitte dieser Woche im Rahmen seiner jährlichen Frühjahrssession über die kantonale Anpassung an das im letzten Jahr in Kraft getretene Schweizer Geldspielgesetzes beraten.

Der Kanton Bern könnte damit in diesem Jahr dem Gesamtschweizerischen Geldspielkonkordat, der internationalen Vereinbarung über die Durchführung von Geldspielen sowie der interbehördlichen Vereinbarung über Datenaustausch beitreten.

Medienberichten zufolge hätten sich dabei 144 Wahlberechtigte für die Annahme des Gesetzes ausgesprochen. Es habe eine Gegenstimme und eine Enthaltung gegeben.

Die Schweizer haben am 10. Juni 2018 per Volksabstimmung mit einer Mehrheit von 72,9 % für das neue Geldspielgesetz (BGS) gestimmt, welches am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist. Die Kantone erhielten daraufhin die Möglichkeit, ihr kantonales Gesetz an das neue Geldspielgesetz anzupassen. Laut dem Berner Regierungsrat muss das kantonale Geldspielgesetz spätestens am 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Mehr Gelder für gemeinnützige Zwecke

Neben dem Beitritt in die genannten interkantonalen Vereinbarungen betreffs Glücksspiels könnten weitere Änderungen folgen. Zur Debatte steht die Legalisierung der sogenannten Kleinspiele (ähnlich Österreichs kleinem Glücksspiel) im Kanton Bern.

Diese sind per Bundesrecht bereits zugelassen, die einzelnen Kantone dürfen jedoch selbst darüber entscheiden. Daneben könnten auch lokale Sportwetten in kleinem Rahmen erlaubt werden.

Im Vordergrund der aktuellen Beratung steht auch weiterhin die Mittelverteilung aus den Einnahmen des Glücksspielsektors. Laut der frankophonen Schweizer Zeitung RJB sollen künftig 40 % der Glücksspielabgaben in den Lotteriefont des Kantons fließen, welcher kulturelle und gemeinnützige Projekte unterstützt.

Darüber hinaus habe der Grosse Rat beschlossen, dass 5 % der Glücksspielerträge in die Bekämpfung von Spielsucht und anderen Suchterkrankungen fließen sollen.

Diskussion um das Sonderstatut des Berner Juras

Leichter Unmut über die Adaption an das Schweizer Geldspielgesetz scheint jedoch aus dem Berner Jura zu kommen. Demnach sorgten sich die Vertreter der frankophonen Region um die Wahrung ihres Sonderstatutes, sollte das Geldspielgesetz im gesamten Kanton Bern angenommen werden.

Laut dem Gesetz über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des zweisprachigen Amtsbezirks Biel (Sonderstatutsgesetz, SStG) stehen dem Berner Jura Teile der jährlichen Einnahmen aus dem Lotterie- und Sportfond zu.

Aufgrund der Komplexität des Themas jedoch habe der Grosse Rat die Diskussion um das Sonderstatut in Bezug auf das Geldspielgesetz zunächst vertagt. Wann und ob der Kanton Bern eine finale Entscheidung treffen wird, bleibt abzuwarten.