Freitag, 29. März 2024

Glücksspiel für Minderjährige? Schweizer Regierung zur rechtlichen Prüfung von Lootboxen aufgefordert

Lootbox leuchtender Inhalt Beutebox Der Schweizer Bundesrat soll prüfen, ob Lootboxen mit dem Glücksspiel- sowie Jugendschutz-Gesetz vereinbar sind (Bild: Shutterstock)

Die Verbraucherschutzorganisation der Westschweiz (FRC) hat den Schweizer Bundesrat aufgefordert, die Verfassungsmäßigkeit von Lootboxen zu prüfen. In ihrer parlamentarischen Anfrage bitte Generalsekretärin Sophie Michaud Gigon insbesondere um Auskunft, ob die sogenannten Beuteboxen mit dem Glücksspiel- sowie dem Jugendschutz-Gesetz vereinbar seien. Dies berichtete die Zeitung Le Matin [Seite auf Französisch] am heutigen Mittwoch.

Regulierung und Kontrolle von Lootboxen benötigt

Die Grünen-Politikerin sehe grundsätzlich starke Parallelen zwischen den in vielen Videospielen enthaltenen Lootboxen und dem unter dem Schweizer Geldspielgesetz definierten Glücksspiel. Anders als beim klassischen Glücksspiel erfolge der Kauf der virtuellen Überraschungspakete jedoch nicht direkt mit einer Echtgeldeinzahlung, sondern über virtuelle Währung. Diese wiederum werde mit Echtgeld gekauft.

In der Folge seien sich vor allem jüngere Spieler oft nicht über den tatsächlichen Geldwert einer Lootbox bewusst. Michaud Gigon habe daher die Regierung um Stellungnahme gebeten, ob derartige Käufe mit dem Schweizer Preisauszeichnungsrecht vereinbar seien.

Darüber hinaus bitte die Verbraucherschützerin um Auskunft, inwieweit Lootboxen in der Schweiz überhaupt einer Kontrolle unterliegen. Die Politikerin fragt:

Der erhaltene Gewinn basiert auf Algorithmen. Aber welche Informationen sollten den Käufern diesbezüglich zur Verfügung stehen? Die Inhalte der Lootboxen unterliegen dem Zufall und die Seltenheit bestimmter Objekte sowie der Inhalt der Boxen kann durch den Herausgeber angepasst werden. Wir wird also eine Gleichbehandlung der Spieler garantiert?“

Ihrer Ansicht nach müsse insbesondere geprüft werden, ob alle Spieler die gleichen Chancen auf die beworbenen „seltenen Inhalte“ erhielten. Daher sollten die Videospielhersteller auch verpflichtet werden, die „Gewinnchancen“ deutlich zu kennzeichnen. Es fehle derzeit bei Videospielen zudem die Information, wie groß die jeweilige Anzahl der „seltenen Objekte“ sei.

Sorge um Suchtrisiko durch Lootboxen

Besonders dringlich sei eine Prüfung der Rechtmäßigkeit von Lootboxen aus Perspektive des Jugendschutzes. Schließlich würden Videospiele vorwiegend von jungen Menschen und insbesondere Minderjährigen gespielt. Somit kämen vor allem Kinder und Jugendliche mit den „glücksspielähnlichen“ Lootboxen in Kontakt.

Es gebe mittlerweile zahlreiche Indizien dafür, dass Lootboxen ähnliche Suchtprobleme hervorrufen wie Glücksspiele. Gerade für Minderjährige sei dies besonders gefährlich. Ebenso wie das klassische Glücksspiel sollte daher auch für Lootboxen ein Mindestalter von 18 Jahren eingeführt werden, so die Politikerin.

Der Schweizer Bundesrat könne sich diesbezüglich an den Regelungen anderer europäischer Länder orientieren. Michot Gigon erläutert:

Lootboxen führen auch junge Kinder an Glücksspiel-Mechanismen heran, die auf dem Modell von Lotterien basieren. Zu diesem Schluss kamen auch Belgien und die Niederlande, wo die Lootboxen offiziell als Glücksspiele anerkannt wurden.“

In anderen europäischen Ländern setze sich die Politik mittlerweile ebenfalls kritisch mit dem Thema auseinander. So diskutiere beispielsweise die spanische Regierung eine gesetzliche Regulierung der Lootboxen. Und in Norwegen habe die Verbraucherschutzorganisation NCC jüngst einen umfangreichen Bericht über die Gefahren der Beuteboxen publiziert.

Daher sollte sich der Schweizer Bundesrat zeitnah mit dem Thema beschäftigen, so Michot Gigon. Der aktuelle Status ihrer Interpellation ist laut der Webseite der Regierung jedoch „im Rat noch nicht behandelt“.