Donnerstag, 28. März 2024

Deutschland plant Sondersteuer für Online-Glücksspiel

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Die Finanzministerien der Länder wollen eine zusätzliche Steuer für Deutschlands künftige Online-Glücksspiel-Anbieter einführen. Dies hat am Dienstag die Süddeutsche Zeitung berichtet. Dem Blatt liege ein entsprechender Gesetzesentwurf einer Arbeitsgruppe der Landesfinanzministerien von Bayern, Berlin, Hessen und Nordrhein-Westfalen vor.

Gemäß dem Entwurf müssten Online-Glücksspiel-Anbieter eine Sondersteuer von 5,3 % auf alle Einsätze beim Online-Poker zahlen. Bei Online-Spielautomaten liege der Steuersatz bei 8 % auf alle getätigten Einsätze. Für das Online-Roulette sei noch kein entsprechender Vorschlag formuliert worden.

Für die entsprechenden Änderungen, die dahingehend im seit 1922 geltenden Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG) gemacht werden müssten, sei letztendlich jedoch das Bundesfinanzministerium (BMF) zuständig.

Das Rennwett- und Lotteriegesetz berücksichtigt bis heute ausschließlich die Glücksspielbereiche Sportwetten und Lotterien. Die Paragraphen 10 bis 23 präzisieren, welche Anbieter Steuern in welcher Höhe zu leisten haben. Gemäß dem Gesetz müssen Buchmacher eine Steuer von 5 % auf die bei ihnen getätigten Einsätze zahlen. Nach § 12 gilt die Steuerpflicht auch für nicht zugelassene (lizenzierte) Buchmacher. Bei Lotterie-Veranstaltern liegt der Steuersatz bei 20 %. Von der Steuer ausgenommen sind kleinere Lotterien, deren Gesamtpreis 650 Euro nicht überschreitet.

Weder das BMF noch die einzelnen Länder hätten der Süddeutschen Zeitung gegenüber weitere Details preisgegeben. Das BMF habe lediglich bestätigt, dass Änderungen am Gesetz diskutiert würden.

Laut einem internen Bericht der Länderarbeitsgruppe, der der Presse bereits im Oktober vorgelegen habe, rechneten die Finanzbehörden dank der Sondersteuer mit zusätzlichen Einnahmen von 1,365 Mrd. Euro jährlich.

Eine Gefährdung für den legalen Glücksspiel-Markt?

Die Glücksspiel-Branche, die unmittelbar von der neuen Steuer betroffen sein wird, sieht diese jedoch äußerst kritisch. Problematisch sei, dass die Steuer auf die Einsätze der Spieler gerechnet werde, nicht auf die Profite der Anbieter.

Vergleicht man die Auszahlungsquoten von Online-Spielautomaten und ihren landbasierten Äquivalenten, wird das Problem schnell deutlich. Entwickler und Online-Casinos geben bei Online-Slots in der Regel Auszahlungsquoten zwischen 90 und 98 % an.

Im für den Spieler günstigsten Fall behält das Online-Casino also nur 2 % der Einsätze bei einem Online-Spielautomaten ein. Bei einer Steuer von 8 % würde der Anbieter also keinerlei Gewinn, sondern Verluste machen.

Wie Dirk Quermann, Präsident des deutschen Online-Casinoverbands, kommentiert:

Die Pläne der Länder-Arbeitsgruppe führen zwangsläufig dazu, dass die Ziele des neuen Glücksspielstaatsvertrages verfehlt werden.

Aufgrund der Steuer hätten die Anbieter nämlich keine andere Wahl, als die Auszahlungsquoten herunterzusetzen. Aus Sicht der Spieler würden die legalen Angebote dadurch deutlich unattraktiver, weshalb ein Abwandern auf den Schwarzmarkt vorprogrammiert sei. Genau dies sollte der Glücksspielstaatsvertrag aber eigentlich verhindern.