Freitag, 26. April 2024

„Ja“ beim Referendum in Zürich: Spielautomaten kehren in Gaststätten zurück

Spielautomat

Am Sonntag stimmte die Bevölkerung des Kantons Zürich in einem Referendum über eine Reihe von Gesetzesinitiativen ab. Dabei stand auch die Aufhebung des Verbotes von Spielautomaten in Gaststätten zur Entscheidung an. Die Zürcher votierten mit einer deutlichen Mehrheit von 65 % für ein Ende der seit 1994 geltenden Sperre.

Bei einer Wahlbeteiligung von 56,1 % stimmten dem vorläufigen Endergebnis zufolge 321.204 Bürger mit Ja und 172.974 mit Nein. Damit ist es Betreibern von Gaststätten und anderen gastronomischen Betrieben künftig wieder erlaubt, Geldspielgeräte in ihren Geschäften aufzustellen.

Im Gegensatz zu herkömmlichen Spielautomaten, bei denen das Ergebnis rein vom Zufall abhängt, handelt es sich bei den nun wieder legalen Geldspielgeräten um „Geschicklichkeitsspielautomaten“. Bei diesen haben Spieler die Chance, ihre Gewinnmöglichkeit durch eigenes Können zu ihren Gunsten zu beeinflussen.

Hintergrund der Gesetzesvorlage ist das am 1. Januar 2019 in Kraft getretene Schweizer Bundesgesetz über Geldspiele, in dem Glücksspiele wie Sportwetten, Lotterien oder Online-Casinos geregelt werden. Aufgrund der landesweiten Übernahme des Gesetzes musste das sogenannte Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele auch im Kanton Zürich abgesegnet werden.

Referendum auf Antrag der Opposition

Im Zuge dessen hatten Politiker der Oppositionsparteien Grüne und EVP ein Referendum über ein verlängertes Verbot der Geldspielgeräte erwirkt. Mit diesem Vorhaben hatten sie sich gegen die Mehrheit des Zürcher Kantonsrates und des Regierungsrates durchsetzen und den Volksentscheid auf den Weg bringen können.

Grund dafür war die Kritik, dass durch die erneute Zulassung der Spielerschutz ausgehöhlt und gleichzeitig die Spielsuchtgefahr für Problemspieler erhöht werde, wenn die Geräte nicht mehr nur in Casinos, sondern in jeder Gaststätte zur Verfügung stünden.

Befürworter argumentierten hingegen, dass die Automaten nicht wahllos aufgestellt werden dürften. So benötigen Betreiber künftig eine Genehmigung und müssen außerdem ein Schutzkonzept präsentieren, um dem Spieler- und Jugendschutz zu genügen.

Darüber hinaus sollen 10 % der Einnahmen in einen kantonalen Spielsuchtfonds fließen. Der Zürcher Regierungsrat Mario Fehr erklärte dazu:

Dieses Geld investieren wir gezielt in die Prävention.

Mit ihrem Votum haben sich die Zürcher Bürger nun hinter die Regierungsparteien und deren Argumentation gestellt. Wann die ersten Geldspielgeräte in den Gaststätten installiert werden, steht jedoch noch nicht fest.