Mittwoch, 24. April 2024

Zunehmende Spieler­klagen gegen Online-Casinos: Ein umstrittenes „Geschäfts­modell“

Gericht

Mit Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages sind Online-Casinos deutschlandweit reguliert worden. Gleichwohl häufen sich in letzter Zeit Klagen von Spielern gegen Online-Glücksspiel-Anbieter. Sie versuchen vermehrt, sich vor deutschen Gerichten ihre verlorenen Einsätze zurückzuholen. Ein Grund für die Zunahme solcher Klagen sei, wie unter anderem der ISA-Guide berichtet, dass einige Anwälte hierbei ein einträgliches Geschäftsmodell witterten.

Bislang, so erklärte Rechtsanwalt Dr. Nik Sarafi im ISA-Guide, hätten Spieler selten auf Rückzahlung der Einsätze bei Online-Casinos geklagt, die zum betreffenden Zeitpunkt in Deutschland nicht lizenziert gewesen seien. Die Gerichte hätten derartige Ansprüche in der Regel abgewiesen, da die Spieler selbst einen Rechtsverstoß begangen hätten.

Die Spielerklagen beruhen auf der Annahme, dass Online-Casinos vor Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages in Deutschland mit Ausnahme von lizenzierten Anbietern in Schleswig-Holstein nicht legal gewesen seien. Damit wären Rückforderungen von Einsätzen wegen des Verstoßes gegen das Gesetz nach § 817 BGB möglich. Diese sind aber dann ausgeschlossen, wenn der Kläger selbst gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, in dem er nicht legale Angebote in Anspruch nimmt.

Als fraglich gilt vor den Gerichten bei derartigen Klagen daher einerseits, ob angenommen werden kann, dass die Spieler um die mutmaßliche Illegalität der Angebote wussten. Andererseits gilt als umstritten, ob in Europa lizenzierte Anbieter am deutschen unregulierten Markt vor Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages tatsächlich als illegal betrachtet werden konnten.

Zu einem Wendepunkt sei es mit einem Urteil des Landgerichts Gießen gekommen. Im Februar dieses Jahres sprach dieses einem Spieler aus Hessen einen Zahlungsanspruch gegen ein Online-Casino zu. Er hatte beim Online-Glücksspiel zuvor 12.000 Euro verloren.

Klagen gegen Online-Glücksspiel-Anbieter: Eine Sackgasse?

Die meisten Urteile, so Dr. Sarafi, gingen gleichwohl zugunsten der Online-Casinos aus. Dies zeige unter anderem das aktuelle Urteil des Landgerichts München vom 13.04.2021, das Urteil des Landgerichts Euskirchen vom 31.05.2021 und das Urteil des Landgerichts München II vom 19.08.2021.

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Die Ähnlichkeit der Fälle mache Spielerklagen gegen Online-Casinos für einige Anwälte attraktiv. (Bild: Pixabay/Leandro Aguilar)

Dass die Spielerklagen dennoch zunähmen, liege daran, dass einige Anwälte und Prozesskostenfinanzierer, an welche Kläger im Gegenzug zur Finanzierung der Klage einen Teil ihrer Ansprüche abtreten, darin ein „lukratives Geschäftsmodell“ sähen. Da sich die Fälle stark ähnelten, sei es für die Anwälte möglich, teilautomatisiert zu prüfen, ob Rückzahlungsansprüche bestünden.

Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung in einer heutigen Analyse ausführt, würden Prozesskostenfinanzierer sich bewusst nur solcher Fälle annehmen, bei denen eine Gewinnaussieht bestünde. Damit erhielten sie mehr Aufmerksamkeit vonseiten der Öffentlichkeit und vonseiten potenzieller Kunden.

Spieler, die beispielsweise gewusst hätten, dass das Angebot illegal sei, würden gar nicht erst vertreten. Dies habe der Kölner Rechtsanwalt Patrick Redell, der mit dem Prozesskostenfinanzierer AdvoFin aus Wien zusammenarbeite, der Frankfurter Allgemeinen Zeitung gegenüber erklärt.

Stark kritisiert werde das Vorgehen Redells dagegen von Rechtsanwalt Ronald Reichert. Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht sagte:

Das ist nur ein cleveres Geschäftsmodell findiger Rechtsanwälte, die sich bis zum Eingreifen des Glücksspielstaatsvertrages die bestehende Rechtsunsicherheit zunutze machen […]. Nach der einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) mussten und müssten die Angebote virtuellen Automatenspiels schon bisher als legal beurteilt werden.

Ob künftig mehr Online-Casinos zur Zielscheibe dieses umstrittenen Geschäftsmodells werden, kann auch vor dem Hintergrund des nun geltenden Glücksspielstaatsvertrages als fragwürdig betrachtet werden.