Donnerstag, 05. Dezember 2024

Trotz Glücksspiel­staatsvertrag: Spieler­sperrsystem OASIS erst ab August verfügbar

Sanduhr Sand

Der seit Anfang Juli geltende Glücksspielstaatsvertrag 2021 stellt Glücksspiel-Anbieter in Deutschland vor neue Herausforderungen. Einige der vorgesehenen Neuerungen lassen jedoch noch auf sich warten. So hat der sächsische Landtag am Dienstag darauf hingewiesen, dass das Spielersperrsystem OASIS frühestens ab dem 2. August aktiv sein werde.

Ursprünglich sollten die Betreiber von Spielhallen und Online-Casinos bereits mit Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags an das Sperrsystem angeschlossen sein. Warum es nun zu einer Verzögerung kommt, geht aus der Meldung des sächsischen Landtages nicht hervor.

Ebenso wie das Spielersperrsystem OASIS ist auch die zentrale Glücksspielaufsicht, die ihren Sitz in Halle (Sachsen-Anhalt) haben soll, noch nicht einsatzbereit. Einige Politiker und Glücksspielexperten hatten diesen Umstand bereits vor Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages bemängelt und angemerkt, dass Deutschland angesichts derartiger Verzögerungen für die Legalisierung des Online-Glücksspiels nicht bereit sei.

Der Landtag in Sachsen weist die dort ansässigen Spielhallenbetreiber jedoch auch darauf hin, dass diese bis zum 30. Juli „in geeigneter Form“ nachzuweisen hätten, sich für die Sperrdatei registriert zu haben.

Diese Frist gelte jedoch nur für neue Glücksspiel-Betreiber, die erst seit Anfang des Monats über eine Lizenz verfügten. Bereits zuvor lizenzierten Anbietern seien teils andere Fristen zugesichert worden seien. Grundsätzlich müssten sich jedoch alle Betreiber unverzüglich beim Landtag melden, sobald der Antrag auf OASIS-Anschluss erfolgt sei.

Hessen erwartet 40.000 neue Glücksspielstätten

Das für das Spielersperrsystem zuständige Regierungspräsidium Darmstadt wies seinerseits Ende Juni darauf hin, dass das System derzeit noch „abschließend getestet und optimiert“ werde. Erste Funktionstest hätten jedoch gezeigt, dass das System in puncto Benutzerfreundlichkeit und Funktionalität bereits zufriedenstellend sei.

Das Land Hessen rechne indes damit, dass es in ganz Deutschland nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags insgesamt 5.000 zusätzliche Glücksspiel-Veranstalter und bis zu 40.0000 neue Betriebsstätten geben werde. Diese müssten sich entsprechend der Regeln umgehend für OASIS registrieren.

Die obligatorische Registrierung und Nutzung des Spielersperrsystems ist für die Anbieter mit Kosten verbunden. Laut der Preisliste des Regierungspräsidiums Darmstadt müssen Spielhallen und Online-Glücksspiel-Betreiber pro Abfrage einen Betrag zwischen 0,001 und 0,048 Euro zahlen. Je mehr Kunden ein Anbieter also hat, desto höher wird die Gesamtsumme. Dem Beispiel des Präsidiums zufolge summierten sich 600.000 Abfragen auf eine Gesamtsumme von zirka 26.000 Euro.

Sobald OASIS einsatzbereit sei, gelte auch die neue Mindestlaufzeit von 1 Jahr für unbefristete Sperren. Als unbefristet gelte eine Sperre automatisch, wenn der Glücksspieler keine Wunschdauer angebe. Sperren würden dabei niemals automatisch aufgehoben, sondern könnten lediglich auf Antrag nach Ablauf der vereinbarten oder Mindestdauer beendet werden.