Freitag, 29. März 2024

Spielhallen-Räuber besucht Komplizen im Gefängnis und wird selbst verhaftet

Nach einem bewaffneten Raubüberfall auf eine Spielhalle im nordrhein-westfälischen Herten im Oktober 2019 stehen derzeit zwei Männer in voneinander unabhängigen Prozessen vor dem Bochumer Landgericht. Doch nicht der Überfall selbst, sondern die Festnahme des zweiten Täters soll vor Gericht für Überraschung gesorgt haben.

Wie die Hertener Allgemeine am Donnerstag berichtete, sei nach der Tatnacht nur einer der Täter, ein 38-jähriger Mann, verhaftet worden können.

Sein jüngerer Komplize hingegen habe sich auf ungeschickte Weise selbst ausgeliefert, indem er seinen Mittäter während dessen Untersuchungshaft im Gefängnis besuchte.

Allem Anschein nach sei er davon ausgegangen, dass sein Name bei der Polizei nicht bekannt gewesen sei und man ihn nicht mit dem Überfall in Verbindung bringe.

Obwohl die Anzahl von Raubüberfällen auf Spielhallen laut Polizeiberichten in den letzten Jahren grundsätzlich gesunken sei, versuchten einige Kriminelle noch immer auf diese Weise ihr Glück, um an schnelles Geld zu kommen. Nicht immer können die Täter gefasst und die Überfälle aufgeklärt werden.

Die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes rät daher zu Präventionsmaßnahmen. Dazu zählen nicht nur Überwachungskameras und Sicherheitspersonal, sondern auch das Vermeiden größerer Bargeldsummen innerhalb der Geschäftsräume.

Eine überaus magere Ausbeute

Der Überfall soll sich am 3. Oktober 2019 um 0:20 Uhr ereignet haben. Der 38-jährige Angeklagte soll vor der Tür der betroffenen Spielhalle Wache gehalten haben, während sein Komplize diese betreten haben soll.

Mit einer Pistole bewaffnet soll dieser Geld von der dort angestellten Kassiererin gefordert haben. Das Gericht gehe jedoch davon aus, dass die beiden an dem Abend insgesamt lediglich 220 Euro erbeuten konnten.

Als der zuerst Angeklagte zum Auftaktprozess erschienen sei, habe das Gericht jedoch noch nicht gewusst, dass auch der zweite Täter bereits in Haft sitze. Die Richter und Anwälte seien davon ausgegangen, dass der Mittäter noch immer auf der Flucht sei.

Der Angeklagte habe sich zwar zu der Tat selbst noch nicht geäußert, dem Gericht aber mitgeteilt, dass sein Komplize ebenfalls gefasst worden sei. Ob er selbst durch die namentliche Nennung seines Mittäters für dessen Ergreifung verantwortlich ist, wird nicht spezifiziert.

Bis Mitte Mai solle es zu weiteren vier Verhandlungstagen kommen. Welche Strafen die beiden Mittäter erwartet, bleibt abzuwarten.