Dienstag, 19. März 2024

Sportwettenbetrug aktuell Thema am Landgericht Arnsberg

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Ein Sportwettenbetrug-Fall wird aktuell in Arnsberg verhandelt (Bild: zdf.de)

Vor dem Landgericht Arnsberg im Sauerland (NRW) wird aktuell ein Fall von Sportwettenbetrug verhandelt. Vier Personen werden angeklagt, in über 300 Fällen falsche Gewinnversprechungen gemacht zu haben.

Gewerbsmäßiger Betrug und Geldwäsche

Verhandelt wird vor der 6. Großen Strafkammer des Landgerichts Arnsberg. Die Anklage lautet auf gewerbsmäßigen Betrug. Ganze 367 Mal soll das Quartett seine Opfer gezielt um ihr Geld gebracht haben. Insgesamt vier Verteidiger sind für die Angeklagten im Einsatz.

Bei dem Hauptangeklagten handelt es sich um einen 50-jährigen Mann aus der Umgebung von Hamburg. Ihm wird neben dem Betrugspunkt auch Steuerhinterziehung in 13 Fällen vorgeworfen. Seine 68-jährige Ehefrau wird zudem der Beihilfe des Betrugs beschuldigt. Die Frau muss sich zusätzlich wegen eines Verstoßes gegen das Geldwäschegesetz verantworten.

Für den 50-jährigen vermeintlichen Strippenzieher fordert die Staatsanwaltschaft mindestens sechs Jahre Haft. Sein Verteidiger strebt hingegen eine Bewährungsstrafe an.

Schneeballsystem über mehrere Webseiten

Im Laufe der Verhandlungen stellte sich bereits heraus, dass die Masche der Angeklagten offenbar auf einem Schneeballsystem basierte. So wurde auf mehreren Webseiten inseriert und die Platzierung von Sportwetten angeboten. Dies hätte nicht nur in Deutschland, sondern mit einem internationalen Fokus und Wetten auf verschiedene Sportereignisse weltweit erfolgen sollen. Die Angeklagten versprachen ihre Kunden dabei eine Rendite von 48 % und teilten ihnen mit, dass sie einen komplexen Algorithmus benutzen würden, um die Auszahlungen zu garantieren. Bei ihrem Kontakt mit den Interessenten traten die Betrüger unter anderem unter dem Firmennamen eVision Team Networking GmbH auf.

Anstatt die eingezahlten Gelder ihrer Investoren jedoch tatsächlich in Wetten anzulegen, wurden sie intern umgeschichtet und ohne Umwege zur Auszahlung an andere Kunden genutzt. Das Geld des einen floss direkt an den nächsten. Eine Sportwette wurde nie platziert.

Aus Unterlagen, die dem Gericht vorliegen, geht hervor, dass die Einzahlungen der Opfer von 100 € bis zu 20.000 € reichen. Einige Opfer der Betrüger investierten sogar mehrmals in das vermeintliche Wettsystem.

Verfallsdatum erreicht

Wie bei fast jedem Betrugssystem, zeichnete sich auch bei der Masche der vier Angeklagten aus Arnsberg nach einiger Zeit der Zusammenbruch des Prozesses ab. Sie konnten ihre Investoren irgendwann nicht mehr auszahlen. Diese zeigten die Veranstalter an 2016 an, nachdem sie vergeblich auf ihre Rendite gewartet hatten.

Charles Ponzi

Charles Ponzi (Bild: wikipedia.org)

Das Schneeballsystem ist dabei nicht mit dem sogenannten Ponzi-System, auch Ponzi-Schema genannt, zu verwechseln. Dieses stammt aus den USA und wurde nach einem Erfinder, dem Betrüger Charles Ponzi, benannt. Beide Verfahren sind sich sehr ähnlich und basieren auf Investitionen mit hoher Rendite, die jedoch de facto nie stattfinden. Anleger werden stattdessen mit den Einlagen anderer Kunden ausgezahlt und so in Sicherheit gewogen. Damit dieses Betrugsschema funktionieren kann, muss die Anzahl der Investoren exponentiell steigen. Die Lebensdauer eines solchen Systems ist jedoch begrenzt und endet dann, wenn zu viele Investoren ihre Gelder zurückfordern.

Der Unterschied zwischen den beiden Betrugsmaschen besteht lediglich darin, dass den Kunden bei einem Schneeballsystem die Einnahmequelle bekannt ist. In dem aktuellen Fall aus Arnsberg sollte diese angeblich in Form von Sportwetten gewährleistet sein. Die Veranstalter treten dabei selten direkt in Erscheinung. So betrieben die vier Angeklagten ihr System etwa über eine Firma und über Webseiten. Im Gegensatz dazu verhält es sich bei einem Ponzi-Schema genau andersherum. Die Anleger kennen in der Regel den Anbieter, nicht aber die Quelle der Gewinnerzielung. Ein bekannter Fall eines Ponzi-Schemas in der Glücksspielwelt ist der Fall Bradley Ruderman, der sein Pokerspiel über dieses System finanziert hatte.

Spektakuläre Flucht nach Kambodscha

Nachdem der Betrug 2016 aufgeflogen war und Anleger vermehrt ihr Geld zurückforderten, entschied der Hauptangeklagte, sich ins Ausland abzusetzen. Er reiste nach Kambodscha in Südostasien. Dort investierte er das über den Betrug erhaltene Gelder in zahlreiche Unternehmen, darunter ein Restaurant, einen Nachtclub und ein Tonstudio.

Nach der Ausreise des Drahtziehers wurde der Geschäftsführer der eVision Team Networking GmbH, ein 62-jähriger Mann aus dem Sauerland, vorläufig verhaftet. Vor der Verhandlung hatte schließlich auch der Hauptangeklagte sechs Monate in Haft gesessen.

Zwar konnte ein Teil der illegalen Geschäftsgelder auf deutschen Konten sichergestellt werden, der Großteil der unrechtmäßigen Einnahmen der Bande sei jedoch bereits für einen luxuriösen Lebensstil verbraucht worden, so die Staatsanwaltschaft. Erschwerend hinzu kommt, dass ein Teil der Gelder in der Kryptowährung Bitcoin angelegt wurde, deren Extrahierung sich wesentlich schwieriger gestaltet als bei Beträgen auf normalen Konten.

Die Verhandlung wird am 22. August fortgesetzt. Die Staatsanwaltschaft verlangt unter anderem, dass der 50-Jährige seine Opfer über die Einnahmen seiner Einrichtungen in Kambodscha entschädigt.