Freitag, 19. April 2024

Illegales Glücksspiel: Deutsche Staats­anwaltschaft ermittelt gegen Online-Casinos

Brücke

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt soll Ermittlungen wegen illegalen Glücksspiels gegen mehrere Online-Casino- und Sportwetten-Anbieter aufgenommen haben. Dies haben die NDR-Journalisten Philipp Eckstein und Jan Lukas Strozyk am Donnerstag berichtet.

Die Untersuchungen sollen sich gegen das deutsche Unternehmen Tipico, dem Sponsoring-Partner des FC Bayern München, sowie gegen Lottoland und ein skandinavisches Unternehmen, das mehrere Glücksspiel-Webseiten betreibt, richten.

Diese Unternehmen sollen in Deutschland Online-Glücksspiel anbieten, ohne dafür eine Konzession zu besitzen. Zwei Kreditinstitute seien ebenfalls im Visier der Staatsanwaltschaft. Sie sollen der Beihilfe zur unerlaubten Veranstaltung von Glücksspielen beschuldigt sein.

Laut Angaben der Süddeutschen Zeitung hätten die deutschen Behörden insbesondere den auf Gibraltar ansässigen Glücksspielanbieter Lottoland im Visier. Neben Online-Spielautomaten und Rubbellosen hat Lottoland auch Kopien von Lottospielen, sogenannte „Zweitlotterien“, im Angebot, zum Beispiel 6 aus 49.

Im Unterschied zum staatlichen Lotto wettet der Spieler hier auf den Ausgang der Ziehung. Damit stellt Lottoland eine große Konkurrenz für die 16 staatlichen Lotteriegesellschaften dar. Pro Jahr sollen deutsche Spieler dreistellige Millionenbeträge in die Spiele der Konkurrenz in Gibraltar setzen.

Zwar hätten Gerichte in mehreren Urteilen die Angebote von Lottoland als illegitim deklariert, dennoch habe das Unternehmen von den deutschen Behörden bis dato keine Konsequenzen zu befürchten gehabt.

Strafrechtliche Verfolgung trotz bevorstehender Liberalisierung

Die deutschen Bundesländer haben eine Übergangsphase für Glücksspiel-Betreiber beschlossen, die am 15. Oktober begonnen hat. In der Zeit bis zum Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags 2021 sollten die Glücksspielunternehmen die Gelegenheit erhalten, sich an die Vorgaben der Gesetzgebung anzupassen.

Daher scheint es umso überraschender, dass die Staatsanwaltschaft gerade jetzt ermittle, so die Tagesschau. Die Übergangsregelung habe für die Staatsanwaltschaft allerdings keine Relevanz, kommentiert Oberstaatsanwalt Noah Krüger.

Krüger führt aus:

Als Staatsanwaltschaft sind wir an Recht und Gesetz gebunden. Die Normen des Strafgesetzbuches und des Glücksspielstaatsvertrages können als höherrangiges Recht nicht durch eine Verwaltungsvereinbarung außer Kraft gesetzt werden. Glücksspielanbieter haben so lange mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen, bis sie eine Genehmigung innehaben.

Dies bedeutet schlussendlich, dass sich die Staatsanwaltschaft nicht an diese Vereinbarung gebunden fühlt. Vielmehr soll die Strafverfolgung noch weiter gehen. Nach Angaben von Eckstein und Strozyk hätten sich Mitarbeiter der Glücksspielaufsichtsbehörden ebenfalls strafbar gemacht, weil sie nicht aktiv gegen illegales Glücksspiel vorgegangen seien.

Seitens der Glücksspielunternehmen sehe man den Maßnahmen der Staatsanwaltschaft gelassen entgegen. So teilte Tipico mit, dass sein Online-Casino-Angebot legal sei und die Ermittlungen daher „ins Leere“ liefen.

Bwin pocht indes auf sein Recht auf Dienstleistungsfreiheit innerhalb der Europäischen Union und Lottoland soll mitgeteilt haben, dass sein Angebot gesetzlich konform gehe. Das Glücksspielangebot sei umgestellt worden und entspreche der am 15. Oktober in Kraft getretenen Übergangsregelung.