Donnerstag, 25. April 2024

Steuer­erleichterungen für Glücksspiel-Anbieter in Spanien

Granada

Glücksspiel-Anbieter erhalten in mehreren Regionen Spaniens einen Steuernachlass. Unter anderem hat die andalusische Regierung Anfang dieser Woche angekündigt, auf die vierteljährliche Abgabe für Spielautomaten einen Nachlass von 100 % zu gewähren.

Glücksspielabgabe für Spielautomaten erlassen

Bereits im März hatte die Regierung der autonomen Gemeinschaft Andalusien ein Dekret verabschiedet, das Glücksspielbetreibern einen Nachlass von 50 % auf die Abgabe für Spielautomaten gewährte. Zu dieser Zeit sei die Lokalregierung davon ausgegangen, dass Bars, Hotels, Casinos und Spielhallen nach rund sechs Wochen wieder Kunden empfangen könnten.

Die Schließungen werden insgesamt jedoch rund drei Monate andauern. Deshalb, so erklärte der andalusische Generaldirektor für Steuern, Manuel Vázquez Martín:

„… werden sie [die Glücksspiel-Betreiber, Anm. d. Red.] nicht die nötigen finanziellen Mittel haben, um die Steuerlast zu bewältigen, die sich aus der Glücksspielabgabe ergibt. Daher wurde die Steuererleichterung für die drei Monate, in denen sie nicht öffnen können, auf 100 Prozent angehoben.“

Dies betreffe den Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni. Es handele sich dabei um eine Maßnahme, die dazu beitragen solle, die Zahlungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen aufrechtzuerhalten.

Die spanische Regierung gewährt Selbstständigen sowie kleinen und mittleren Unternehmen verschiedene Hilfen, sofern sie finanziell von der Corona-Pandemie betroffen sind. So haben Unternehmer, deren Einnahmen nachweislich um 75 Prozent gesunken sind, das Recht auf die Zahlung einer Beihilfe erhalten. Nach Medienmeldungen [Seite auf Spanisch] hätten Selbstständige aus dieser Beihilfe monatlich im Durchschnitt 729 Euro bezogen.

Weitere autonome Gemeinschaften ziehen nach

Von Steuererleichterungen profitieren auch die Glücksspiel-Betreiber in Madrid. Die Madrider Regierung hat sich allerdings nicht für einen Nachlass der Abgabe für Spielautomaten entschieden, sondern für eine Senkung der Gewerbesteuer für Glücksspielbetreiber.

Betreiber von Casinos, Spielhallen und Bingohallen erhalten einen Nachlass von 25 Prozent. Dieser Nachlass soll auch auf die Abgaben gewährt werden, die Cafés, Bars und Restaurants für den Betrieb auf ihren Terrassen zahlen müssen.

In anderen autonomen Gemeinschaften, wie z. B. der Extremadura, gewähren die Lokalregierungen Unternehmern einen Zahlungsaufschub für ihre Abgaben. Angesichts der Ankündigungen Andalusiens, die Spielautomaten-Abgaben vollständig zu erlassen, könnten jedoch auch weitere Lokalregierungen mit Steuererleichterungen für den Glücksspiel-Sektor nachziehen.