Donnerstag, 05. Dezember 2024

Causa Casinos: Streit um die Geheimhaltung des Ibiza-Videos

Streng Geheim Stempel auf Paket Umschlag|Frau Finger vorm Mund

Am Dienstag hat der österreichische Untersuchungsausschuss betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (kurz: Ibiza-U-Ausschuss) zum 30-Mal getagt. Thema der gestrigen Anhörungen war erneut das ominöse Ibiza-Video, das ursprünglich Anlass für die parlamentarische Untersuchung war.

Das Video, in welchem der österreichische Ex-Vize-Kanzler Heinz-Christian Strache den Satz „Novomatic zahlt alle“ ausgesprochen haben soll, ist bis heute nicht öffentlich einsehbar. Wie die Zeitung Der Standard berichtet, kritisierten die Fraktionen der SPÖ und NEOS die hohe Geheimhaltung.

Laut der österreichischen Presseagentur (APA) untersteht das Video derzeit der Geheimhaltungsstufe 4. Dies bedeute, dass nur wenige Abgeordnete die Inhalte einsehen und zudem nur innerhalb von geheimen Sitzungen darüber diskutieren dürften. Außerhalb des speziell eingerichteten „Geheimraumes“ dürften die Fraktionsmitglieder nicht einmal untereinander über die Inhalte sprechen.

Laut SPÖ-Fraktionsführer Kai Jan Krainer komme dies einer Schwärzung gleich. Es sei „so gut wie unmöglich“, die aus dem Video hervorgehenden Informationen im U-Ausschuss zu verarbeiten.

Dem stimme auch die Fraktionsführerin der NEOS, Stephanie Krisper, zu. Ihrer Ansicht nach seien die Geheimhaltungsstufen 1 oder 2 ausreichend, um „den Schutz von Informationen betreffend den höchstpersönlichen Bereich“ zu gewährleisten.

Wie die Tiroler Tageszeitung erklärt, hätten die Abgeordneten einen Antrag auf Herabsetzung der Geheimhaltungsstufe gestellt. Die Entscheidung treffe der Ausschussvorsitzende Wolfgang Sobotka (ÖVP). Wie Krisper erklärt habe, mache sie sich jedoch wenig Hoffnung, dass dieser dem Antrag stattgeben werde.

Denn dieser U-Ausschuss hat bereits mehrfach gezeigt, dass die Verfahrensordnung einfach nicht auf einen Vorsitzenden Sobotka ausgelegt ist.

So sei jedwede Entscheidung Sobotkas final und nicht anfechtbar. Allein das Justizministerium, welches das Video geliefert habe, könne einschreiten, jedoch nur, wenn die Geheimhaltungsstufe erhöht werden solle. Den Fraktionen des Ausschusses seien „die Hände gebunden“.

SPÖ bekam Ibiza-Video schon 2017 angeboten

In Bezug auf das Ibiza-Video wurden gestern auch der einstige SPÖ-Kampagnenleiter Johannes Vetter und der SPÖ-nahe Ex-ORF-Stiftungsrat Nikolaus Pelinka zur Aussage gebeten.

Beide hätten laut Der Standard erklärt, dass ihnen das Ibiza-Video 2017 respektive 2018, und somit vor dessen öffentlicher Bekanntwerdung, von einem Anwalt gegen Bezahlung angeboten worden sei.

Während Vetter dem Video zu jener Zeit „nicht so viel Bedeutung zugemessen“ habe, habe Pelinka „persönlich nichts damit zu tun haben“ wollen. Beide hätten das Angebot des namentlich nicht genannten Anwaltes abgelehnt. Laut Pelinka hätte das Video zudem eine siebenstellige Summe kosten sollen.