Samstag, 27. Juli 2024

Deutsche Suchtforscher fordern schärfere Werbe­beschränkungen für Sportwetten

Fußball

Die geplanten Änderungen für den Glücksspielstaatsvertrag [GlüStV) in Deutschland sind nach Meinung einiger Experten nicht ausreichend, um die Suchtgefahr zu minimieren. So spricht sich der Suchtforscher Tobias Hayer aktuell für ein umfassendes Werbeverbot für Sportwetten aus.

Verbot der Werbung auf Trikots

Nach Ansicht Dr. Hayers führe mehr Werbung zu mehr Spielanreizen und zur Suchtgefahr.

Dr. Tobias Hayer forscht an der Universität Bremen am Institut für Psychologie und Glücksspielforschung zur Glücksspielsucht und zu Problemverhaltensweisen im Jugendalter. Seine Arbeitsschwerpunkte umfassen unter anderem die Prävention glücksspielbezogener Probleme sowie die Effektivität von Spielerschutzmaßnahmen.

Der Suchtforscher gehe davon aus, dass die Werberichtlinien, wie sie der neue Glücksspiel-Staatsvertrag bestimme, nicht ausreichend seien. Dieser sieht unter anderem vor, dass in TV und Radio zwischen 6:00 Uhr und 21:00 Uhr nicht für Online-Casinos geworben werden dürfe.

Nach Ansicht Hayers sollten bei Sportwetten Regeln zur Anwendung kommen, wie man sie beispielsweise vom Alkohol-Werbeverbot auf Trikots kenne. Er erläuterte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur:

„Ich halte es für absolut keine gute Idee, dass etwa Fußball-Bundesligisten mit dem Logo eines Wettanbieters auf dem Trikot herumlaufen oder Wettanbieter zu den Hauptsponsoren eines Clubs zählen.“

Ausdehnung der Zeiteinschränkung für Sportwetten-Werbung

Der Forderung nach einer Ausdehnung der geplanten Einschränkung der Sendezeiten für die Glücksspielwerbung schließt sich auch der Transparency International Deutschland e. V. an. Dieser fordert, dass die Sendezeiten im Sinne des Jugendschutzes bis 23:00 Uhr glücksspielwerbefrei seien.

Zudem solle die geplante Einschränkung für die Werbung explizit auf Sportwetten ausgedehnt werden. Eine weitere Forderung des Vereins besteht darin, Glücksspielwerbung mit aktiven Sportlern und Vereins-Funktionären in TV und Internet zu verbieten.

Darüber hinaus sehe es Transparency Deutschland für erforderlich an, Dachmarkenwerbung der Glücksspielindustrie für den Breitensport, insbesondere für Jugendspiele, zu verbieten. Hierbei wird für eine Marke, nicht jedoch für ein spezifisches Angebot eines Unternehmens geworben.

Ob die geplanten Werbe-Richtlinien angesichts der Meinungen der Suchtforscher im neuen Glücksspiel-Staatsvertrag verschärft werden, wird sich frühestens am Donnerstag zeigen. Dann wollen die Ministerpräsidenten dem GlüStV grundsätzlich zustimmen.