Dienstag, 08. Oktober 2024

Taiwan verbietet den Verkauf von Mundschutzmasken in Greifautomaten

Greifautomaten Taiwan

In Taiwan haben findige Betreiber von Greifautomaten ein lukratives Geschäftsfeld entdeckt: Sie mischen sanitäre Mundschutzmasken unter die offerierten Gewinne. Die Regierung will dem nun einen Riegel vorschieben.

Wie die Zeitung Taipei Times [Seite auf Englisch] am Montag berichtete, hätten Regierungsbehörden den Versuch verurteilt, über die zu Tausenden im Lande aufgestellten Greifautomaten Mundschutzmasken und Produkte für den sanitären Bedarf zu vermarkten.

Mundschutzmasken erfreuen sich in Asien einer großen Popularität, denn die vielfach bunt bedruckten Masken erfüllen für Träger neben hygienischen oft auch modische Zwecke. Die wachsende Verbreitung des Coronavirus ließ die Nachfrage in den letzten Wochen stark angewachsen. Dies führte zeitweise dazu, dass die Masken ausverkauft waren.

Nach Medienangaben seien in den letzten Tagen allein in Taiwans Hauptstadt Taipeh 40 Automaten entdeckt worden, in denen sich Masken und andere Sanitärartikel befunden hätten. Taipehs Stadträtin Chen I-chun beklagte sich daraufhin bei der Wirtschaftsbehörde über diese neue Geschäftspraxis.

Verbotene Preistreiberei

Ihrer Auffassung nach gefährden die Betreiber den freien Handel, indem sie die Masken horten würden, um sie dann zu erhöhten Preisen über die Greifautomaten an die Bevölkerung abzugeben. Damit verstießen sie gegen ein in der letzten Woche erlassenes Dekret der Regierung, welches die Preistreiberei bei Mundschutzmasken strikt untersagt.

Taipehs Stadtverwaltung kündigte daraufhin an, dass es Polizei und Gesundheitsamt veranlassen werde, Greifautomaten stärker zu kontrollieren. Gleichzeitig solle eine Hotline eingerichtet werden, unter der Bürger Automaten, die gegen das Verbot verstoßen, melden könnten.

Auch das Gesundheitsministerium ermittelt

Unterstützung erhält die Stadträtin vom Gesundheitsministerium. Der Chef der Behörde, Chen Yi-ting, erklärte, dass für den Verkauf von Hygieneartikeln eine Lizenz erforderlich sei. Verstöße würden mit einer Geldstrafe von bis zu 2 Mio. Taiwan-Dollar (umgerechnet knapp 60.000 Euro) geahndet.

Der Behördenchef stellte fest:

Wenn ein solches Produkt in einem Greifautomaten platziert würde, wäre dies ein Verstoß gegen Artikel 27 des Arzneimittelgesetzes.

Chen I-chun forderte die Öffentlichkeit auf, angesichts der zeitweiligen Verknappung des Angebots nicht in Panik zu verfallen. Es bestehe kein Anlass zur Beunruhigung, denn die Regierung habe veranlasst, dass die Produktion der Masken sowie die Anzahl der Vertriebskanäle signifikant ausgeweitet würden. Die von ihr abgelehnten Greifautomaten dürfte sie damit allerdings nicht gemeint haben.