Donnerstag, 25. April 2024

Thüringen: Landtag sagt ja zu Glücks­spielstaats­vertrag

Erfurt Dom

Im Landtag von Thüringen wurde heute über den Glücksspielstaatsvertrag abgestimmt. Dabei wurde das Vorhaben mit den Stimmen von SPD, Die Linke, CDU und Bündnis 90/Die Grünen auf den Weg gebracht. Nur einen Tag nach Mecklenburg-Vorpommern hat damit ein weiteres Landesparlament sein Okay für das Glücksspielgesetz gegeben.

Stellvertretend für Bündnis 90/Die Grünen warb Olaf Müller in seiner Rede für den Vertrag. Dieser helfe, europäische Anforderungen zu erfüllen und gleichzeitig einen Flickenteppich in Deutschland zu vermeiden.

Müller erklärte:

In Zeiten der Digitalisierung ist es nicht realistisch, in Kiel oder in ganz Schleswig-Holstein Online-Angebote zu unterbreiten, diese aber in Erfurt oder dem Freistaat Thüringen zu verbieten.

Das Vertragswerk stütze den Spielerschutz, indem es ein faires Glücksspielangebot gewährleiste. Dafür sei eine wirksame Kontrolle nötig. Ähnlich wie beim Sport gelte auch beim Glücksspiel, „das Spiel darf nicht ohne Schiedsrichter angepfiffen werden.“

Maik Kowalleck (CDU) hob die Bedeutung für den Spieler- und Jugendschutz hervor. Zugleich reduziere der Vertrag das Sucht- und Kriminalitätspotenzial des Glücksspiels.

Kritische Stimmen zum Vertrag

Neben Zustimmung äußerten die Abgeordneten auch Kritik. Im Namen der AFD begrüßte Olaf Kießling den Vertrag zwar grundsätzlich. Er kritisierte jedoch, dass viele Expertenhinweise nicht berücksichtigt worden seien.

Kießling bezweifelte, dass Online-Anbieter der Regulierung umfassend Folge leisten würden. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass dies nur selten geschehe. Dieser und weitere Mängel führten dazu, dass die AFD dem Gesetzentwurf in seiner derzeitigen Form nicht zustimme.

Auch Thomas Kemmerich (FDP) kritisierte das Vorhaben. Statt einer Win-Win-Situation führe es dazu, den Einzelnen, beispielsweise bei Einzahlungslimits, zu bevormunden.

Abschließend zeigte Staatssekretärin Katharina Schenk (SPD) Verständnis für die geäußerte Kritik. Allerdings regele der Glücksspielstaatsvertrag wichtige Bereiche wie Spielerschutz und Anbieterkontrolle, weshalb sie die Zustimmung empfehle. Mit Ausnahme von AFD und FDP kamen die Abgeordneten dem Rat bei der abschließenden Abstimmung nach.

Die Zeit drängt

Mit seinem Votum folgte der Landtag der Beschlussempfehlung des thüringischen Haushalts- und Finanzausschusses. Dieser hatte den Abgeordneten am 4. Februar geraten, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Finanzexperten gehen davon aus, dass durch den Staatsvertrag neue Kosten auf Thüringen zukommen werden. So soll die zur Kontrolle eingerichtete Glücksspielbehörde allein in diesem Jahr einen Zuschuss von 3 Millionen Euro erhalten. Der Anteil Thüringens liege nach Berechnung anhand des modifizierten Königsteiner Schlüssels bei rund 65.000 Euro.

Ob der Glücksspielstaatsvertrag wie geplant am 1. Juli in Kraft treten kann, hängt von der Zustimmung in mindestens 13 der 16 Länderparlamente ab. Bisher wurde das Vorhaben in acht Bundesländern abgesegnet.

Doch die Zeit drängt: Werden der Ministerpräsidentenkonferenz bis zum 30. April 2021 nicht mindestens 13 Ratifikationsurkunden vorgelegt, wird der Staatsvertrag gegenstandslos. Die jahrelangen Verhandlungen wären damit vorerst umsonst gewesen.