Donnerstag, 25. April 2024

Schweizer Gericht stützt Verbot inter­nationaler Online-Casinos

Online Casino mit gesenktem Daumen Das Gericht sagte "Nein" zu nicht lizenzierten Online-Casinos (Bilder: Pixabay, YouTube)

Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil das in dem Land geltende Verbot internationaler Online-Glücksspielanbieter und die Zugangssperre ihrer Webseiten gestützt. Zuvor hatten Anbieter vor dem Gericht gegen die Schweizer Glücksspielbehörde Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK), die für die Verhängung der Sperren zuständig ist, geklagt.

Das Urteil war bereits am 30. November gefallen und wurde am Dienstag veröffentlicht. Damit ist die 2019 eingeführte Aussperrung des Online-Glücksspiels durch ausländische Betreiber bis auf Weiteres rechtens.

Nach Angaben der Nachrichtenagentur Reuters zählten die in Malta registrierten Anbieter Interwetten International, Videoslots und Lopoca Gaming zu den Klägern gegen die Blockade. Auch die an der Frankfurter Börse gelistete bet-at-home AG gehöre zu den Prozessbeteiligten. Für den Sportwetten-Anbieter wäre dies der zweite wirtschaftliche Rückschlag in seinem Auslandsgeschäft innerhalb kurzer Zeit.

Zugangssperren für Online-Glücksspiel rechtens

Die Richter billigten den Schweizer Regulierungsbehörden das Recht zu, mithilfe geeigneter Maßnahmen für eine wirksame Durchsetzung des Verbotes zu sorgen. In ihrem Urteil stellten sie fest, dass die in der Schweiz angewandte technische Lösung der Zugangssperre für Online-Spielangebote „mit der europäischen Rechtsprechung in diesem Bereich kompatibel und mit den Grundrechten vereinbar“ erscheine.

Dazu heißt es in dem Urteil:

"Unter dem 7. Kapitel "Einschränkung des Zugangs zu in der Schweiz nicht bewilligten Online-Spielangeboten" ist gemäss Art. 86 Abs. 1 BGS der Zugang zu online durchgeführten Geldspielen zu sperren, wenn die Spielangebote in der Schweiz nicht bewilligt sind. Gesperrt wird ausschliesslich der Zugang zu Spielen, deren Veranstalterinnen ihren Sitz oder Wohnsitz im Ausland haben oder ihn verschleiern und die von der Schweiz aus zugänglich sind."

Damit erhielt das von der ESBK und der Interkantonalen Geldspielaufsicht (Gespa) angewandte Sperrverfahren richterliche Bestätigung. Diese Lösung wurde in der Vergangenheit jedoch nicht nur von Glücksspielunternehmen kritisiert.

Auch Spielerschützer und Fachleute monierten, dass die offizielle Blockliste durch illegale Betreiber leicht auszuhebeln sei. So seien trotz hundertfach verhängter Sperren noch immer viele nicht lizenzierte Online-Anbieter für Spieler in der Schweiz zugänglich.

Als Folge der Abweisung der Beschwerde müssen die Kläger die Verfahrenskosten tragen. Diese liegen laut Gericht jedoch bei lediglich 5.000 CHF, was für die Unternehmen leichter zu verkraften sein dürfte als die Bestätigung des Ausschlusses. Dieser ist allerdings noch nicht endgültig. Den unterlegenen Parteien bleiben 30 Tage Zeit, um Beschwerde vor dem Bundesgericht in Lausanne einzureichen. Somit dürfte erst im kommenden Jahr feststehen, ob das aktuelle Urteil Bestand hat.

Bisher haben die Regulierungsbehörden noch keinen technischen Weg gefunden, die schwarzen Schafe umfassend vom Markt auszuschließen. Solange dies nicht geschehen ist, dürften Online-Casinos ohne Schweizer Lizenz trotz des jüngsten Urteils in der Alpenrepublik weiter agieren.