Freitag, 29. März 2024

Webkonferenz zum Glücksspielwesen: Chefs der Staatskanzleien loben neuen GlüStV

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Casinoonline.de berichtet von der Webkonferenz zum Glücksspielwesen. Bei der Veranstaltung haben die Chefs der Staatskanzleien von Berlin, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein am Donnerstag ein positives Fazit zur Neuregulierung des deutschen Glücksspiels gezogen.

Dirk Schrödter, Chef der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein, hat den Entwurf zum neuen Glücksspielstaatsvertrag als „Meilenstein“ bezeichnet.

Mit der Einigung zwischen den Bundesländern werde das Online-Glücksspiel, mit dem man in Schleswig-Holstein bereits seit Jahren gute Erfahrungen gemacht habe, in einen „bundesweit regulierten Rahmen mit klaren aufsichtsrechtlichen Bedingungen“ überführt.

Der neue Glücksspielstaatsvertrag soll ab Juli 2021 erstmals Online-Glücksspielvarianten wie Online-Poker, virtuelle Spielautomaten und Online-Sportwetten bundesweit regeln. Ein gemeinsamer Entwurf der Länder war nach Jahren der Uneinigkeit am 12. März 2020 beschlossen worden.

Die Möglichkeit eines Scheiterns des Staatsvertrages zögen die Chefs der Staatskanzleien nicht mehr unmittelbar in Betracht. Auch von europäischer Seite aus erwarte man kaum noch Widerstände.

Berlin gibt grünes Licht

In einer Videobotschaft begrüßte Christian Gaebler, Staatssekretär und Chef der Senatskanzlei Berlin, den Entwurf zum neuen Glücksspielstaatsvertrag. Im Falle Berlins habe die Sucht- und Kriminalitätsbekämpfung höchste Priorität. Die Neuregelung sei ein zeitgemäßes Mittel zur Erreichung dieser Schutzziele, erklärte Gaebler:

„Viele junge Leute tauchen in das Internet ab, wo sie mit der Aussicht auf das schnelle Geld in die Fänge von unerlaubten und damit illegalen Glücksspielanbietern gelangen (…). Daher war es uns wichtig, ein rechtliches Maßnahmenbündel zu schaffen, um auf der einen Seite stärker und wirkungsvoller gegen das unerlaubte Online-Glücksspiel vorgehen zu können, auf der anderen Seite die Legalisierung von Online-Glücksspielen zu ermöglichen.“

Bis zum Inkrafttreten des Vertrages komme es auf ein konsequentes und zielorientiertes Untersagen von Angeboten auf dem Schwarzmarkt an. Legalisierungswillige Anbieter sollten unterstützt werden, bereits jetzt Spielerschutzmaßnahmen einzuführen, um den Übergang in den legalen Markt vorzubereiten.

Über eine Duldung vertrauenswürdiger Anbieter hatten sich die Länder schon vor einigen Wochen geeinigt. Laut Gaebler sei es in der Übergangsphase effizienter, gegen jene Betreiber vorzugehen, die schon jetzt deutlich machten, sich nicht an den neuen Glücksspielstaatsvertrag halten zu wollen.

Diskutiert wurde in diesem Zusammenhang auch die Rolle von Zahlungsdienstleistern. In Schleswig-Holstein geht man derzeit davon aus, dass der Zahlungsverkehr zwischen Finanzdienstleistern und „zuverlässigen“ Online-Glücksspielanbietern in der Duldungsphase keine rechtlichen Konsequenzen haben könnte.

Glücksspielregulierung soll flexibel bleiben

Dass die Glücksspielregulierung in Deutschland trotz des Glücksspielstaatsvertrages teilflexibel bleiben wird, unterstrich Clemens Hoch, Chef der Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz. So dürften die Länder bei Spielen wie Blackjack und Roulette noch immer selbst entscheiden, ob diese erlaubt, vom Land monopolisiert oder Lizenzen mit anderen Bundesländern gemeinsam vergeben werden.

Laut Hoch diene der Staatsvertrag auch als Basis um die Neuentwicklungen auf dem Gaming-Markt abzusehen und anzupassen. Er gehe von einer stetigen Fortentwicklung der Regulierung aus.

Hochs Kollege Dirk Schrödter ergänzte, dass der neue Glücksspielstaatsvertrag nur die drängendsten Regulierungsfragen beantworte. In Zukunft müsse man vor allem in Hinblick auf den E-Sport und Gewinnelemente in Videospielen regulatorische Anpassungsfähigkeit zeigen. Es müsse eine Normalität werden, das Glücksspielrecht fortzuschreiben.

Casinoonline.de nimmt weiterhin an der zweitägigen Konferenz teil und wird über die weiteren Diskussionen bei der Webkonferenz zum Glücksspielwesen aktuell berichten.