Donnerstag, 05. Dezember 2024

Webseite der Glücks­spiel­behörde geht online – Lizenz­vergabe lässt auf sich warten

Webseite Glücksspielbehörde der Länder Die Webseite der Glücksspielbehörde der Länder ging am 1. Februar online (Bild: GGL)

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) soll künftig das Glücksspiel in Deutschland lizenzieren und kontrollieren. Die in Halle an der Saale beheimatete Behörde wurde im vergangenen Sommer gegründet. Am gestrigen Dienstag stellte sie nun ihre Webseite online. Die Lizenzvergabe hingegen lässt auf sich warten, da die Behörde ihre Arbeit noch nicht vollständig aufgenommen hat.

Mit der Webseite sorge die GGL für mehr Transparenz bei Informationen „zu den Zielen, Aufgaben und Vorgehensweisen der neugeschaffenen Behörde“. Ein weiterer Schwerpunkt liege auf Vermittlung der technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für das Online-Glücksspiel. Auch werde eingehend über Glücksspielforschung sowie Spielsucht und deren Prävention informiert.

In einem Statement der GGL heißt es:

Damit werden vielfältige Informationen zu den Themen des Glücksspielstaatsvertrages für die breite Öffentlichkeit gut zugänglich und die Arbeit der GGL erfährt eine sichtbare und transparente Darstellung.

Zugleich führe die Webseite die derzeitigen Übergangsverantwortungen auf. Grund dafür sei, dass einzelne Aufgaben der Behörde bis zur Aufnahme ihrer operativen Tätigkeit Anfang 2023 von den Glücksspielaufsichtsbehörden einiger Bundesländer wahrgenommen würden.

Verzögerte Lizenzvergabe

Mit Liveschaltung der Webseite hat die GGL einen weiteren Schritt in Richtung Handlungsfähigkeit getan. An anderen Stellen herrscht jedoch weiterhin Nachholbedarf.

Nach Recherchen der Süddeutschen Zeitung (SZ) haben bisher 58 Anbieter bei der Behörde eine Lizenz für das das virtuelle Automatenspiel beantragt. Zudem sollen der GGL sieben Genehmigungsanträge für Online-Poker vorliegen.

Neben diversen auf Malta registrierten Unternehmen zählen die deutsche Gauselmann Gruppe sowie Novomatic aus Österreich zu den Interessenten. Neben den privatwirtschaftlichen Glücksspielkonzernen gehören auch die staatlichen Lottogesellschaften aus Baden-Württemberg und Hessen zu den Aspiranten. Zudem ist in Schleswig-Holstein absehbar, dass sich der landeseigene Lottobetreiber ebenfalls um eine Lizenz bewerben wird.

Obwohl die ersten Anträge bereits kurz nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags im vergangenen Juli eingegangen seien, habe die GGL beim Online-Automatenspiel und -Poker noch keine einzige Lizenz vergeben.

Als Begründung habe die Behörde laut SZ erklärt:

Er wurden noch keine Erlaubnisse erteilt, bzw. Anträge abgelehnt, da die Bearbeitung noch andauert.

Eine Prognose über die Vergabe könne die GGL nicht abgeben. Neben der Sorgfaltspflicht bei Bearbeitung sei das Fehlen geeigneter Mitarbeiter ein Grund für die Verzögerung. Um hier Abhilfe zu schaffen, wolle die GGL in den kommenden Monaten bis zu 50 Stellenausschreibungen veröffentlichen.

Bei Glücksspielunternehmen führe die Verzögerung laut SZ zu Verärgerung. Die Bewerber hätten sich bereits auf die Gesetzeslage eingestellt und Maßnahmen wie Einsatzlimits oder das Verbot von Online-Roulette und -Blackjack umgesetzt.

Diese Einschränkungen hätten jedoch für die illegal auf dem Markt befindlichen Online-Casinos keine Geltung, die ihre Stellung deshalb ausbauen könnten. Aus Sicht der genehmigungswilligen Anbieter werde nicht nur der langsame Vergabeprozess, sondern auch der fehlende Verfolgungsdruck für illegale Anbieter kritisiert. Bei den schwarzen Schafen würden wegen dieses Zustands „die Champagnerkorken knallen“, zitiert die SZ einen hochrangigen Glücksspiel-Manager.