Dienstag, 10. Dezember 2024

Medienwirksam: WestLotto schreibt unbekannten Lotto-Millionär zur „Fahndung“ aus

Lottoscheine

Hohe ausgespielte Gewinnsummen bieten Glücksspielbetreibern immer auch die Möglichkeit, ihr Angebot in ein besonders positives Licht zu setzen. Dies scheint auch beim staatlichen WestLotto kein Geheimnis zu sein. Aktuell sucht der nordrhein-westfälische Lotterieanbieter per „Fahndung“ öffentlichkeitswirksam nach einem bislang unbekannten Lotto-Millionär.

Lotto-Detektive in Annahmestellen

Wie WestLotto gestern per Mitteilung bekanntgab, fehlt bislang jede Spur vom Besitzer eines Tippscheins im Wert von 2,4 Mio. Euro. Das Glückslos sei am 3. August in einer Annahmestelle im Ruhrgebiet abgegeben worden. Die Ziehung, die dem oder der Glücklichen den Millionengewinn bescherte, habe am Mittwoch, dem 25. August stattgefunden. Die sechs Richtigen des Spielers oder der Spielerin lauteten 6–9–11–12–24–33.

Nun, so das Unternehmen weiter, setze man auf die Unterstützung der Mitarbeitenden in den WestLotto-Annahmestellen in ganz NRW. 15.000 dieser „Lotto-Detektive“ seien aktuell aufgerufen, Kunden proaktiv auf einen möglichen Gewinn anzusprechen. Mit Sätzen wie „Entschuldigung, aber sind Sie vielleicht unser neuer Millionär?“ sollten Besucher dazu ermutigt werden, ihre Spielscheine erneut auf die möglichen sechs Richtigen zu überprüfen.

Zudem funktioniere das Unternehmen tausende Bildschirme und Digital Screens in den Annahmestellen zu „digitalen Fahndungsplakaten“ um. Auf diesen werde unter der Überschrift „Gesucht“ ebenfalls dazu aufgerufen, die eigenen Tippscheine zu kontrollieren.

Die NRW-weite und entsprechend öffentlichkeitswirksame Aktion erklärt WestLotto-Sprecher Axel Weber im Statement mit dem Ballungsraum Ruhrgebiet:

Wir werden alles Erdenkliche tun, um den Spieler zu finden und den Gewinn zustellen zu können. Gerade im Ruhrgebiet pendeln täglich tausende Arbeitnehmer ein und aus. Der Gewinner kann von überall kommen.

Öffentlichkeitswirksame Aktion

Dem Kölner Stadtanzeiger gegenüber erklärte Weber, dass es generell nicht unüblich sei, dass sich Spieler etwas Zeit ließen, bevor sie hohe Gewinne reklamierten. Viele bräuchten ein paar Tage, um über den „positiven Schock“ hinwegzukommen.

Der Zeitraum von mittlerweile knapp zwei Monaten sei jedoch eher ungewöhnlich. Die Erfahrung lehre, dass es mit Fortschreiten der Zeit immer schwieriger werde, Gewinner auszumachen. Auch deshalb habe sich WestLotto für die „Fahndungsaktion“ entschieden.

Der Glücksspielstaatsvertrag setzt der Glücksspiel-Werbung enge Grenzen. So gilt unter anderem, dass die Werbung „nicht übermäßig“ sein darf. Auch verboten ist „irreführende Werbung für öffentliches Glücksspiel, insbesondere solche, die unzutreffende Aussagen über die Gewinnchancen oder Art und Höhe der Gewinne enthält“. Zudem „dürfen die Ergebnisse von Glücksspielen nicht als durch den Spieler beeinflussbar und Glücksspiele nicht als Lösung für finanzielle Probleme dargestellt werden“.

Mitteilungen zur Suche nach Lotto-Millionären dürften hingegen als sachliche Informationen und somit als zulässig gewertet werden.

Ob der oder die Glückliche den Millionenschein bislang nur nicht kontrolliert hat oder andere Gründe für das Nichtmelden vorliegen, bleibt bis auf Weiteres der Phantasie überlassen. Tatsächlich herrscht jedoch auch kein Grund zur Eile: Lotto-Spieler haben drei Jahre Zeit, sich ihre Gewinne abzuholen.