Montag, 09. Dezember 2024

Glücksspiel­staatsvertrag unter der Lupe: WestLotto zieht Bilanz

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Der 7. Deutsche Glücksspielrechtstag ist am Donnerstag in Frankfurt a. M. veranstaltet worden. Zentrales Thema war eine erste Bestandsaufnahme zum Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) 2021 und dessen Umsetzung. Die staatliche Lotteriegesellschaft WestLotto war ebenfalls anwesend und zieht in ihrer Pressemitteilung Bilanz.

Der GlüStV habe nach seinem Inkrafttreten am 1. Juli für rege Diskussionen in der Branche gesorgt. Besonderes Augenmerk sei dabei auf die Umsetzung in die Praxis gerichtet worden, denn es stellten sich die Fragen, welche der Neuerungen bereits umgesetzt worden seien und wo es damit noch Probleme gebe.

Obwohl die Neuregulierung keine gravierenden Veränderungen für staatliche Lotterien mit sich bringe, sei WestLotto dennoch vor Ort gewesen, erklärte Unternehmenssprecher Axel Weber. Im Glücksspiel hänge viel auch von einem funktionierenden Rechtssystem ab. Daher sei die Veranstaltung auch für WestLotto von Relevanz

Weber sagte weiter:

Alle Anbieter müssen deshalb diesen Rahmen auch im Sinne eines funktionierenden Verbraucherschutzes akzeptieren. Das ist mindestens ebenso wichtig, wie die gesellschaftliche Meinung und Akzeptanz für Lotterien und Sportwetten.

Spielsucht: Sind Spielhallen mit Mehrfachkonzessionen doch besser?

Dirk Schröder, Chef der Staatskanzlei Schleswig-Holstein, bezeichnete die Schaffung eines gesetzlichen Rahmens für das Glücksspiel als erfolgreich. Prof. Dr. Tilmann Becker von der Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim zeichnete im Hinblick auf die praktischen Auswirkungen des GlüStV nach dessen Umsetzung jedoch ein anderes Bild.

Aus sozialwissenschaftlicher Perspektive seien Überprüfungen des Verbots von Spielhallen mit Mehrfachkonzessionen durchgeführt worden. Laut Becker hätten mehrere Einzelstandorte in einer hessischen Gemeinde mehr Selbstsperren zur Folge gehabt.

Eine zusätzliche Mehrfachkonzession an einem Standort habe hingegen zu weitaus weniger Selbstsperren geführt, so der Wissenschaftler. Daher sei es aus Suchtperspektive besser, eine Mehrfachspielhalle zu konzessionieren als mehrere Einzelspielhallen.

Der Gedanke hinter dem Verbot von Mehrfachkonzessionen ist, dass der Weg zu einer anderen Spielhalle automatisch zu einem „Cooling Down“ führe. Der Spieler könnte sich unterwegs gegen einen weiteren Besuch einer Spielhalle entscheiden. Daher sieht der GlüStV auch das Verbot von mehreren Spielhallen innerhalb eines Gebäudes vor.

Immer noch Unklarheiten in der Gesetzgebung

Andy Meindl, Präsident des Bundesverbandes Automatenunternehmer, sowie Luca Andric, Geschäftsführer des Deutschen Sportwettenverbands, beklagten, dass der Spielraum des GlüStV zu groß angelegt sei.

Dies habe eine unterschiedliche Auslegung der Vorgaben in den einzelnen Bundesländern zur Folge, was eine einheitliche Orientierung der Anbieter erschwere. Daher forderten Meindl und Andric, dass die Zuständigkeit dem Bund und nicht den Ländern obliegen solle.

Dem entgegnete Weber, dass die Regelung durch die Länder durchaus effektiv sei, denn es komme nicht darauf an, wer das Gesetz mache, sondern wie es umgesetzt werde.

Der GlüStV ist erst seit knapp drei Monaten in Kraft. Daher gibt es derzeit nur wenige erste Untersuchungsergebnisse hinsichtlich der Wirkung der Auflagen im Hinblick auf den Spielerschutz.